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Loison, Vitron und Chiny längs des Flusses Semoy bis zu dessen Mündung und von da über Rocroi, Maubert-Fontaine, Aubigny, l’Aunoy, Brieul-sur-Bar, Allipont und Fléville wieder zurück nach Montfaucon lief, in den Jahren 1689 und 1690 weder Getreide noch sonst etwas zur menschlichen Nahrung Geeignetes angebaut werden[1]. Im Frühjahr 1690 wurde den Bewohnern der Gegend von Dinant sogar das Umpflügen und Wüstlegen der bereits bestellten Felder zur Pflicht gemacht[2]. Das Zerstörungswerk aber, das die Franzosen 1689 im südwestlichen Deutschland und namentlich in den Rheinlanden verübten, fällt durchaus nicht unter diesen Gesichtspunkt und entbehrt jeder ähnlichen Rechtfertigung oder Entschuldigung. Denn es handelte sich dabei um die Wüstlegung von Landschaften, die nicht zu Frankreich gehörten, die man durch plötzlichen friedensbrecherischen Ueberfall einstweilen in Besitz genommen und durch ein unmenschliches Contributionssystem bis aufs Blut ausgesogen hatte, Landschaften, von denen selbst die gewaltsamste Fiction doch nicht ernstlich behaupten konnte, dass sie ihrer Natur nach Stützpunkte eines Deutschen Angriffs auf Frankreich seien und dessen Sicherheit dauernd gefährdeten. Das gibt auch Rousset zu, indem er offen eingesteht, dass Louvois’ und Ludwig’s XIV. Verfahren aus dem Kriegsrecht in keiner Weise begründet werden könne, sondern weit über das hinausgehe, was durch dieses irgend entschuldigt werden kann. Auch er stimmt in das allgemeine Verdammungsurtheil ein, das Mit- und Nachwelt darüber gefällt haben. Wenn Rousset daraus schliesslich die Folgerung zieht, es sei für den Französischen Patrioten geradezu eine Ehrensache, bei der verabscheuungswürdigen Niederbrennung der Pfalz nichts zu verheimlichen und nichts zu entschuldigen, so wird man dem gegenüber bedauern können, dass selbst heute noch das officielle Frankreich diese Ansicht doch keineswegs zu theilen scheint, jedenfalls sich noch nicht offen zu derselben bekennen mag, und dass auch Rousset durch die Art, wie er Louvois zu entlasten sucht, sich mit seinen eigenen Worten in Widerspruch setzt.

Was die erste Bemerkung angeht, so hat Rousset für seine verdienstvolle Biographie Louvois’ bekanntlich die reichen Materialien

  1. Bonnemère, La France sous Louis XIV. II S. 150.
  2. Ebendaselbst.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_244.jpg&oldid=- (Version vom 16.12.2022)