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auf die Rathschläge Louvois’ zurückzuführen seien[1]. Im Einklang damit bezeichnet auch Pufendorf den unbarmherzigen Minister als den Urheber aller jener Gewaltthaten[2]. Auch die Späteren haben die gleiche Anschauung. Voltaire[3] freilich drückt sich nicht ganz so bestimmt aus, indem er die Verwüstung der Pfalz auf einen Beschluss des Königs zurückführt und erzählt, es sei ein von Louvois gegengezeichneter Befehl Ludwig’s dazu eingelaufen, dann aber Louvois durch die Bemerkung entlasten will, dass die von ihm angerathene harte Massregel doch ohne die Zustimmung des Königs niemals hätte ausgeführt werden können. In neuerer Zeit haben Ranke[4] und Henri Martin[5] neben Louvois namentlich Duras einen hervorragenden Antheil an der Entwerfung und Begründung jenes furchtbaren Kriegsplanes zugeschrieben, obgleich auch in ihren Augen ebenfalls ersterer als der Hauptschuldige erscheint und Martin den Marschall, der in dem ganzen Kriege eine recht unbedeutende Rolle spielte, wie er ja sein Aufsteigen überhaupt mehr dem Glück des Höflings als militärischen Leistungen verdankte, insbesondere für das Zerstörungswerk verantwortlich macht, durch welches – angeblich zur Deckung von Mainz – das Rheinland von Speier bis Bingen wüst gelegt wurde.

Im Widerspruch nun mit den Zeugnissen wohlunterrichteter Zeitgenossen, auch solcher, die von jeder persönlichen Abneigung gegen den übermächtigen und übermüthigen Minister frei sind, und im Gegensatz zu dem auf sie gegründeten Urtheil der neueren Geschichtschreibung hat seiner Zeit der Biograph Louvois’, der um die Französische Kriegsgeschichte so hochverdiente Camille Rousset, den Versuch gemacht, seinen Helden von dem Makel zu befreien, der ihm in den Augen der Nachwelt anhaftet, und darzuthun unternommen, dass der Gedanke jener barbarischen Kriegsführung gar nicht in dem Kopfe Louvois’

  1. Spanheim, Relation de la cour de France en 1690 ed. Ch. Schefer (Paris 1882) S. 191.
  2. De rebus gestis Friderici III. lib. I § 34 (S. 43): inexorabili Louvoisio. qui circa ista omnia pro genii sui immanitate disponebat, u. § 43 (S. 55): Sed ista consilia omnia e Louvoisio promanarunt, ut et barbara illa violentia. quae in Palatinatu et alibi exercebatur.
  3. a. a. O. S. 280.
  4. Französische Geschichte IV S. 42.
  5. Histoire de France XIV S. 104–5.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_242.jpg&oldid=- (Version vom 16.12.2022)