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durch sie besetzen. Eine Zollbehörde wacht in jedem der Häfen, in denen allein Fremde landen dürfen, über Verzollung und richtige Münze, deren Niemand mehr ausführen darf als er hereinbrachte (damit Landesproducte leichter abfliessen); dies Zollamt hindert, wo kein Privileg vorliegt, den Export von Waffen und Lebensmitteln; seit 1177 ist dessen Bestrafung nachweisbar. Das Brot wird ausserdem billig erhalten durch Verbot des Vor- und Aufkaufs und der Uebervortheilung durch den Bäcker, manchmal sogar durch Heranziehen von Kornzufuhr. Dagegen gestattet die Krone Kornausfuhr, wenn fremde Herrscher, besonders im Kriege ihr verbündete, Getreide brauchen, oder Händler für die Licenz zahlen. Umsonst versprach schon die Magna charta freien Handel bei gleichmässigen Zöllen; noch 1303 gewährte die Charta mercatoria, die nur siegreiche Parlamente zeitweise entkräfteten, Fremden Sondervortheile (zu Ungunsten der Rechte der Landesstädte) und der Krone eine von Volksbewilligung unabhängige Einnahme. Kaum Theuerung, eher Feindschaft gegen Schottland und Frankreich, bewegt den König die Ausfuhr dorthin abzuschneiden. Gegen diese Willkür arbeitet das Parlament bis 1383 vergeblich; es erlangt nur Befreiung des Binnenhandels in Korn, der wenig bedeutete. Erst 1389 hören die Ausfuhrlicenzen auf. Da sinkt der Kornpreis so, dass 1393 allgemein die Ausfuhr gestattet werden muss, anfangs auf Widerruf, 1444 auf ewig. Nur wegen Theuerung durfte der Geheime Rath vorübergehend 1439 Ausfuhr und sogar Binnenhandel untersagen. Vollends siegt der Agrarier 1463: Getreideeinfuhr wird verboten, so lange Korn unter bestimmtem Preise steht. Das voraufgehende Capitel „England um 1689“ schildert die Wirthschaft noch mit vielen Resten des MA.s: der Norden steht gegen Südosten in Landbau und Handel zurück. Das Volk isst noch nicht allgemein Weizenbrot und nur wenig Fleisch. Im Anbau überwiegt noch Gerste, des Bieres wegen. Noch ernährt die Landwirtschaft ⅔ des Volkes. Sie leidet unter Gemenglage, die nur für die Wollzucht durch Einhegungen durchbrochen ist. Noch ist das Gewerbe ganz unerheblich, mit Ausnahme der Herstellung wollenen Tuches, die Edward III. durch Herbeiziehung von Vlämingern hob, und Edward IV. durch Ausfuhrverbot auf Wolle schützte. Dieser Zweig blüht um Norwich und Colchester, dann um Trowbridge, endlich um Halifax und Leeds herum. [Der Kaufmann p. 578 ist ein Vasall, wahrscheinlich kein Unfreier!] Vgl. Meitzen, DLZ ’89, 755. W. Naudé, JbGVV 12, 1351, vermisst noch die innere städtische Kornhandelpolitik der Städte. – *Randolph, in Newbery house magazine 1890, behandelt die Beziehungen zwischen einem Domcapitel [Exeter?] und seinen Pächtern im MA., gelehrt und anschaulich; Ac. 22II90, 132. – *R. E. Prothero, The pioneers and progress of English farming. ’88. – *W. Cunningham, The growt of English industry and commerce. Cambr. ’88. – *J. Burnley, The hist. of wool and woolcombing. ’89. – *W. J. Ashley, The early hist. of the English woollen industry. Baltim. ’87. – C. A. Ward: St. Mary Woolnoth and St. Mary Woolchurchaw [in London] (Ath. 24VIII89, 258) seien nach dem Wollstapel benannt; haw bedeute Gehege, in dem die Wollwage des Wollzollhauses bis 1383 stand; die erste Kirche befand sich nördlich davon; noth sei aus north verderbt. – *T. C. Noble,

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_174.jpg&oldid=- (Version vom 8.12.2022)