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demokratisch befangen gegen Krone, Ritterthum und Adel findet. Einen Grundwerth im Sinne Ricardo’scher Bodenrente gebe es noch nicht; was der Bauer dem Herrn, meist fixirt, abgibt, bezahle nur das Recht zu leben und den Boden zu bestellen. Hunger und hohe Sterblichkeit 1315–21 und 1348–9 machen die ländlichen Kräfte gesuchter. Um 1325 werden Frohnden und Lasten abgelöst oder in Geldzahlung umgewandelt, der Serf wird zum Erbzinsmann, auch beginnt der Grundherr, anfangs Vieh und Inventar stellend, zu verpachten. Durch das Steigen der Producte und Sinken des Geldwerths [? s. u.] und Münzgehalts bessert sich die Stellung des Pächters dauernd, und verschlechtert sich die des Grundherrn, der bis zum 16. Jh. die Pacht nicht schraubt. Der Arbeitslohn stieg nach 1348 für Männer um 50, für Weiber um 100 Procent; vergeblich versuchte man ihn 1367 durch die Friedensrichter zu regeln. Der Aufruhr von 1381 beweist doch den Sieg der unteren Classe über den Versuch des Adels, die Frohnden wiederherzustellen. Und mehr und mehr wächst bis ins 15. Jh. die Zahl der Freeholders mit 80 Acres. Der kriegerisch beschäftigte Adel sah gerne, wie der Grundwerth stieg: im 14. Jh. war der Preis für Land das Zehnfache der Jahresrente, im 15. Jh. das Zwanzigfache. Der Landarbeiter verdiente für 8 Stunden um 1250: 2 Pence, um 1500: 4, während 1 Quarter [291 Liter] Weizen 1260–1520 nur 69 Pence kostete. Erst das 16. Jh. drückt die Lage der unteren Klassen bedeutend herab. – Rogers hatte behauptet, grössere Zahlungen im späteren MA. geschahen nach Gewicht, 1 £ stets zu 5400 Gran. Hiergegen spricht sich F. Seebohm, The rise in the value of silver, 1300–1500 (Archl. R. III, 20), aus: der Kornpreis blieb dauernd etwa 6 Schilling der Quarter, aber der Schillinggehalt sank von 266 auf 144 Gran. Mit dem Zwanzigfachen dieser jedesmaligen leichten Regierungsmünze entrichtete man 1 £. – Und J. H. Ramsay, Payment by weight or tale 1300–1500 (Archl. R. III, 295), beweist gegen Rogers: vor 1464 ward der Silberpfennig von 15 Gran auf 12 herabgesetzt, m. a. W. aus 1 Pfund Silber erhielt der Kaufmann fortan nicht 360, sondern 450 Pfennige geprägt, deren die Münze jetzt 54 statt 12 als Schlagschatz sich behielt. Edward IV. gewann so £ 15 000; die Regierung konnte aber diese Umprägung den Kaufleuten als deren Vortheil nur dann darstellen, wenn sie die Münzen hinzählten; beim Wiegen hätten sie ja dadurch verloren! Auch ward der Besitzer alter Münze nur dadurch zur Umprägung gezwungen, weil er auch die alte, wie die neue leichte, nur hinzählen durfte. Der Werth von Silber zum Gold sank damit von 1/11 auf 1/12. – Rich. Faber, Die Entstehung des Agrarschutzes in England (Strassb. ’88, Abhh. aus d. staatswiss. Seminar V). Von Brentano bevorwortet und im Stoffsammeln unterstützt, behandelt diese tüchtige Schrift p. 55–85: Die Engl. Getreidehandelspolitik im MA., d. h. seit 13. Jh. Der Kornverkauf geschah anfangs rein local. Zum Handel, wohl selbst dem zwischen zwei Grafschaften, bedarf es, mindestens seit K. Johann, eines königl. Freibriefs. Die Krone schafft sich aus Privilegien-Verkauf Einnahme; nur bei Lebensmitteln ist ihre Politik nicht rein fiskalisch. Neben der Handelslicenz zahlt der Kaufmann den Aus- und Einfuhrzoll, er wäre denn, gleichsam durch Pauschalzahlung, befreit. Man sucht fremde Händler anzulocken, lässt Marktgerichte z. Th.

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_173.jpg&oldid=- (Version vom 8.12.2022)