Seite:De DZfG 1890 04 120.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Zum Schluss sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet. Köhne bezeichnet (S. 379) mein verwerfendes Urtheil über Lamprecht’s Ausführungen über die Vogtei als „völlig unergründlich“, „nur als den ungerechtfertigten Ausdruck persönlicher Animosität“, die durch meinen Streit mit Lamprecht in der DLZ hervorgerufen sei[1]. Solche Behauptungen fördern die wissenschaftliche Erkenntniss in keiner Weise und sind auch regelmässig unrichtig. Vollends in dem vorliegenden Falle fehlt wohl jeder Anlass zu einer solchen Insinuation. Erstens spricht sich R. Schröder in ähnlicher Weise wie ich über Lamprecht’s Vogteitheorien aus[2]. Zweitens ist die Auffassung Lamprecht’s von der Entstehung der Landeshoheit von der meinigen so fundamental verschieden[3], dass ich seinen Vogteitheorien schlechterdings nicht zustimmen konnte. Drittens befinde ich mich in der Lage, durch eigene Aeusserungen Lamprecht’s den Beweis zu liefern, dass das von Köhne angenommene ursächliche Verhältniss meiner Polemik gegen Lamprecht nicht obgewaltet hat.

G. v. Below.     


Der Eindruck des Schill’schen Ausmarsches in Berlin. Nach dem Ausbruche des Französisch-Oesterreichischen Krieges im April 1809 traten die Patriotenpartei und die Partei der Franzosenfreunde sich scharf entgegen. Schill zog am 28. April mit seinem Regimente aus Berlin einem Ende mit Schrecken entgegen. Dagegen scheute sich der Fürst Hatzfeld, ein hervorragender Vertreter der zweiten Partei, nicht, öffentlich seine unbedingte Ergebenheit an Frankreich und seinen über alles lebhaften Wunsch, dass das Unterjochungssystem Frankreichs aufrecht erhalten werden möge, zu bethätigen[4]. Welchen Eindruck der Auszug Schill’s auf die Berliner Garnison machte und in welcher Stimmung die höheren Beamten in Berlin sich befanden,

    halbe Druckseite darüber schelten, dass K. S. 385 Anm. 4 Liesegang mit Kruse verwechselt, dass er Arnold’s Freistädte „vor über 40 Jahren“ entstanden sein lässt (Vorrede S. 11) u. s. w.

  1. K. citirt meine Auseinandersetzungen mit Lamprecht in der DLZ 1887, aber unvollständig: gerade die entscheidende Stelle, an der ich den wahren Sachverhalt constatirt habe (Sp. 1070), lässt er fort.
  2. Ztschr. f. Rechtsgesch. a. a. O. 248.
  3. Hist. Ztschr. 58 S. 199 ff.; 63 S. 296 ff.; GGA 1890 S. 309 ff.
  4. Eigenhändiges Schreiben des Ministers Dohna an Friedrich Wilhelm III. vom 8. Mai 1809. Geheimes Staatsarchiv Rep. 77 Tit. 516. Ebenda befinden sich auch die Berichte des Polizeipräsidenten Gruner an den Minister Dohna.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_120.jpg&oldid=- (Version vom 5.12.2022)