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Kleine Mittheilungen.


Zum Ursprung der Deutschen Stadtverfassung. C. Köhne, Der Ursprung der Stadtverfassung in Worms, Speier und Mainz[1]. – In einem „Zur Entstehung der Deutschen Stadtverfassung“ überschriebenen Aufsatze in der Hist. Ztschr. Bd. LVIII, den ich ebenda Bd. LIX und in meiner „Entstehung der Deutschen Stadtgemeinde“ (Düsseldorf 1889) fortsetzte, sprach ich die Hoffnung aus, durch meine Ausführungen die Ansicht zu beseitigen, dass die Ottonischen Privilegien und das Hofrecht für die Entstehung der Deutschen Stadtverfassung Bedeutung besässen. Diese meine Hoffnung scheint sich zu verwirklichen. Um von den Besprechungen meiner Arbeiten in den kritischen Zeitschriften[2] abzusehen, so haben Schröder in seinem „Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte“ und Sohm in seiner soeben erschienenen „Entstehung des Deutschen Städtewesens“[3] sich meiner Ansicht angeschlossen. Nicht anders verhält es sich mit der vorliegenden Schrift. Köhne lässt zwar von der angeblichen Bedeutung der Ottonischen Privilegien und des Hofrechtes für die Stadtverfassung etwas, übrigens recht weniges gelten, aber in der Hauptsache lehnt er sich doch an meine Auffassung an und adoptirt auch in mehreren anderen Punkten meine Ansichten über die städtische Entwicklung. So weist er, in Uebereinstimmung mit mir, nach, dass die Ottonischen Privilegien keinen besonderen Stadtgerichtsbezirk geschaffen haben; dass die Nitzsch-Arnold’sche Hypothese von dem Hervorgehen der städtischen Handwerker aus Handwerkern der Frohnhöfe unzulässig ist; insbesondere begegnet auch nicht mehr die übliche Darstellung des stufenweisen Ueberganges der hörigen Handwerker zur Freiheit. Während nach Nitzsch und Schmoller die Ministerialen die massgebendste Schicht der städtischen Bevölkerung bildeten, der

  1. Vgl. die Bibliographie dieser Zeitschrift III S. *7 Nr. 145.
  2. Vgl. ebenda I S. 520 u. II S. 547.
  3. Leipzig 1890.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_112.jpg&oldid=- (Version vom 5.12.2022)