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Mannschaft steht auf den Tag bereit, und wir werden mit dem Schwerte unser Glück versuchen“, das waren die Worte Warwick’s. Er hatte Coppini gefangen. „Aquievit episcopus et cum illo in Angliam reversus est“, so schliesst Pius II. den Bericht über diese Unterredung in Calais.

Nicht sofort kehrte der Legat nach England zurück. Er ging zunächst nach Brügge, sei es, dass er wegen seines früheren Mandates für die Niederlande dort Geschäfte hatte, sei es, dass er auf neutralem Boden die Einleitung der kommenden Ereignisse erwarten wollte. Diese Einleitung bildete die Proclamation des Herzogs Richard und Genossen an den Erzbischof von Canterbury und die Gemeinen, durch welche sie dem Volke seine Leiden und die Unfreiheit des Königs vorhielten und ihren Entschluss ankündigten, bis zu der Person des Monarchen vordringen und sich von den angeblichen Verleumdungen auf Hochverrath u. s. w. reinigen zu wollen. Die Regierung antwortete am 11. Juni mit der Verhängung der Acht über sämmtliche Rebellen[1]. Nun war es Zeit, den Nuntius eingreifen zu lassen. Ihm war zunächst die Aufgabe zugedacht, den bewaffneten Mannen der Herzoglichen vorauszueilen und den König zu überzeugen, dass er in ihnen nicht seine Feinde, nein, seine Freunde, seine Befreier zu erblicken habe. Der Graf Warwick, der älteste Sohn des Herzogs von York, Graf Eduard von March, ferner der Graf Salisbury und der Lord Wilhelm Nevil von Fauconbridge richteten desshalb Briefe und unter dem 25. Juni eine gemeinsame Erklärung an den Bischof, wahrscheinlich nach Brügge[2], folgenden Inhalts:

Sie sähen, dass wegen der Schmach, die man dem Herzoge von York und ihnen angethan, grosses Blutvergiessen in England bevorstehe, und dieses wünschten sie zu vermeiden. Desshalb hätten sie sich an ihn gewandt, der ja vom Papste beauftragt sei, den Frieden zu vermitteln. Sie verlangten zunächst für den Herzog, sich selbst und ihre Anhänger die Aufhebung der Achtserklärung und die Wiedereinsetzung in Besitz, Herrschaft

  1. Pauli a. a. O. 342–343.
  2. Darauf deuten die Ausdrücke: „– de quibus pauca dicimus, quia D. V. Rma. fuit in Anglia et in Calesia et omnia vidit“ etc. – „Rogamus autem P. V. Rmam, quod dignetur transire mare“ etc. Die Auffassung bei Pauli a. a. O. ist offenbar irrig.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_084.jpg&oldid=- (Version vom 20.9.2022)