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ein im Jahre 1459 besonders schwieriges Geschäft! Der gefürchtetste Anhänger des Herzogs, Graf Warwick, der Befehlshaber in Calais, war im Vorwinter wegen des Ueberfalls einer Hanseatischen Handelsflotte zur Verantwortung nach Westminster geladen gewesen, und als er sich zur Rückkehr von dort anschickte, war ein Anschlag auf sein Leben gemacht worden. Das wurde von ihm und den Yorks der Königin Margaretha zur Last gelegt, und so loderte der Hader von neuem empor. Den Winter über wurde gerüstet auf beiden Seiten. Im Frühlinge zog König Heinrich seine streitbaren Mannen zusammen. Dass es dann doch sobald noch nicht zu einem Zusammenstosse kam, ist vielleicht theilweise ein Verdienst unseres inzwischen eingetroffenen päpstlichen Nuntius. Erst im Herbste fielen zwei Entscheidungstage, bei Bloreheath am 23. September und bei Ludlow am 12. October, jener siegreich für die Yorkisten, dieser für die Königlichen[1].

So verstehen wir es, dass der Nuntius Francesco Coppini im Jahre 1459, was den zweiten Theil seiner Sendung, die Friedensvermittlung, betrifft, nicht zum Ziele kam. Vielleicht lag es auch an der Unzulänglichkeit seiner Vollmachten. Ein Nuntius konnte nur rathen und bitten und warnen, ein Legat hätte handeln können. Der Papst wurde, wohl durch Coppini selbst, veranlasst, ihm am 4. December eine Bulle auszustellen, durch welche er die volle Gewalt eines Legaten de latere erhielt. Pius II. schrieb ihm dabei: „Teque qui ad regnum et loca predicta pro certis nostris et dicte sedis negotiis expediendis destinatus adhuc ibidem personaliter resides, de presenti (deputamus), ut universum regnum dominia civitates dioceseos (sic) terras et loca predicta, prout tua fraternitas noverit oportuna, tanquam pacis angelus peragrare et adire debeas, ut evellas et destruas edifices atque plantes, deformata reformes, corrigenda corriges, deviantes ad viam veritatis reducas.“ – Durch eine im Wesentlichen gleichlautende Bulle vom 11. December wurde diese Sendung dann auch auf Schottland ausgedehnt[2]. Uebrigens scheint Pius II. von dem

  1. S. Pauli, Geschichte von England V, 338 ff.
  2. Bulle „Christus filius“ d. d. Mantue anno 1459 pridie non. Decembr. Pont. a°. II°. und bezw. 3°. Id. Decembr. Pont. a°. II: Arch. d. Rota, Copie der Process-Acte aus Reg. Pontiff. Lib. VII. bullar. Pii II. (jetzt cod. 474), fol. 153.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_079.jpg&oldid=- (Version vom 20.9.2022)