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Niederlanden. Und die Ausführung dieser musste ihn nothwendig längere Zeit in Anspruch nehmen. Er sollte dort nämlich in Gemeinschaft mit dem Archidiakon von Cambrai, Magister Petrus Clerici, den schon Papst Calixt III. mit ähnlicher Sendung betraut hatte, die Collectoriegeschäfte wahrnehmen[1]. Vom 13. April darauf datirt eine zweite Bulle, welche, da der Archidiakon Petrus verhindert sei, nach den Niederlanden zu gehen, die den Beiden ertheilten Vollmachten und Aufträge auf Francesco Coppini allein überträgt[2]. Ob der Letztere nun diese Niederländische Mission vor seiner Ueberfahrt nach England überhaupt in Angriff genommen hat, vermögen wir nicht zu bestimmen. Wir finden ihn erst am 4. Juni wieder. Wie der genannte Abt von St. Albans schreibt, ist er an diesem Tage in Dover gelandet.

König Heinrich residirte dazumal in Westminster, sah sich aber eben in jener Zeit genöthigt, nach dem Norden zu gehen, da der Süden des Landes mehr auf Seiten der Yorkisten stand. Coppini traf mit diesen wohl zuerst in London zusammen. Abt Whethamstede schreibt, er habe sich „nicht wenige“ Tage in der Hauptstadt aufgehalten und mit vielen Prälaten und Grossen des Reiches verkehrt, von allen höchst freundlich behandelt. Dann stieg er wieder zu Pferde und ritt zunächst nach St. Albans, wo er für einen Tag und zwei Nächte Quartier nahm. Erfreut von der Aufnahme, die er gefunden, versprach er den Ordensbrüdern, für ihre Abtei beim Papste sowohl wie beim Könige ein gutes Wort einzulegen. Der Abt scheint ihn dann an den Hof nach Coventry begleitet zu haben. Seine Chronik gibt uns wenigstens von der Audienz des Nuntius bei Heinrich VI. den Bericht eines Augenzeugen:

Coppini verneigte sich vor der Majestät, die auf dem Throne sass, „nach Weise der Italiener“ und zwar dreimal, und dann hielt er seine Ansprache. In lebhaften Farben schilderte er die Niederlagen und Schändlichkeiten, welche die Christen in den Türkisch gewordenen Ländern von den Moslems erlitten. Ganz Griechenland liegt diesen zu Füssen, bis an die Donau sind sie

  1. Arch. d. Rota: Copie der Process-Acte aus Lib. III. bull. Pii II. (heute cod. 470), fol. 347. (Coppini heisst hier – wie am 7. Januar – schon „Episcopus Interamnensis“, also Gams, Series etc. s. v. Interamnia zu corrigiren.)
  2. Ebenda fol. 252.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_077.jpg&oldid=- (Version vom 20.9.2022)