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setzte desshalb in Husdengum vier Judices ein, welche während seiner Abwesenheit die Sache des Kreuzes betreiben sollten, und begab sich nach Köln. Bevor er sich aber auf den Weg machte, legte er seinen Vertretern in einem Schreiben noch einmal ihr Amt ans Herz und gab den Priestern des Landes genaue Verhaltungsmassregeln, welche er für die Zeit seiner Abwesenheit beobachtet wissen wollte[1].

Am 7. Juni hatte der päpstliche Legat in Köln seinen Einzug unter grossen Ehrenbezeugungen der Stadt[2] gehalten. Er kam von Frankreich her, wohin ihn der Auftrag des Papstes zunächst geführt hatte, um wegen der Albigenser mit dem Könige Rücksprache zu nehmen und einen Frieden zwischen England und Frankreich zu vermitteln. Von dort kam er über Lüttich nach Deutschland und ersah Köln als sein nächstes Reiseziel. Mit Recht ist wohl behauptet worden[3], dass die imposante Stellung, welche der Erzbischof Engelbert als Verweser des Reiches bei der Abwesenheit Friedrich’s und der Minderjährigkeit des Prinzen Heinrich (VII.) behauptete, den Legaten zunächst seinen Weg nach Köln nehmen liess. Sein Aufenthalt währte aber nur wenige Tage[4]. Das Concil der Bischöfe, welches neben der Regelung der grossen politischen Fragen, welche damals Deutschland beherrschten[5], auch dem Kreuzzug und anderen kirchlichen Angelegenheiten

  1. Emo a. a. O. 499 gibt den Brief an die Judices dem Wortlaute nach wieder. Aus ihm übernahmen ihn Mieris a. a. O. I, 169 und Schwartzenberg, Plakaat- en Charterboek van Vriesland I, 86. Beide falsch zum Jahre 1216; Dirks, Noord-Nederland en de Kruistogten in De vrije Fries II (1842) S. 290 setzt, wie diese ganze Anwesenheit Oliver’s in Friesland, so auch diesen Brief in das Jahr 1223.
  2. Chron. reg. Colon, a. a. O. S. 253.
  3. Roth von Schreckenstein a. a. O. 341.
  4. Konrad blieb etwa zwei Jahre in Deutschland und widmete sich mit grossem Eifer der Abstellung vieler kirchlicher Uebelstände (dagegen erfahren wir von seiner Wirksamkeit als Kreuzprediger nicht allzuviel). Seine zahlreichen Entscheidungen, Erlasse, Befehle, welche Roth a. a. O. 378 ff. gesammelt hat, geben ein Zeugniss davon. Hinzugefügt mag werden, dass er am 18. Juni 1224 in Falkenburg (bei Efferen) dem Prämonstratenserkloster in Heinsberg seine Besitzungen bestätigt (Datum in Walkinborg XIV. kal. Julii pont. Honorii III. anno octavo).
  5. Vor allem die Gefangennahme des Königs von Dänemark durch den Grafen Heinrich von Schwerin, vgl. Winkelmann, Gesch. Friedrich’s II. S. 242 ff.; Ficker, Engelbert S. 123, auch Rodenberg 238.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_069.jpg&oldid=- (Version vom 19.9.2022)