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Für das ganze Deutsche Reich aber hatte Honorius zu seinem Legaten und zum Kreuzprediger den Grafen Konrad von Urach, Cardinalbischof von Porto und St. Rufina[1], ausersehen. Der Papst war bei der Ernennung dieses hochbegabten und angesehenen, einem Deutschen Adelsgeschlechte entstammenden Mannes von der Absicht ausgegangen, Deutschland damit ganz besonders zu ehren, weil „dieses Land bisher gewohnt gewesen sei, Hilfe und Unterstützung zu gewähren und auch jetzt wieder grosse Hoffnungen errege“[2]. Ein unter anderen auch an die Erzbischöfe und Bischöfe der Kölner und Mainzer Diöcese gerichtetes Handschreiben ging Konrad voraus, welches an jene die Aufforderung richtete, den Legaten gut aufzunehmen und in seinen Bestrebungen zu unterstützen[3].

    keine speciell namhaft gemacht, obwohl das Schreiben des Papstes vom 11. Januar 1227 (Rodenberg 334) beweist, dass auch für diese bestimmte Geistliche ernannt waren, da dasselbe unter andern auch an die predicatores crucis per Coloniensem provinciam deputatos gerichtet ist. Für Lüttich scheint noch immer Magister Johann von Xanten (seit 1222 Abt von St. Trond, vgl. Caes. Heist. Dial. mirac. VI, 31 in der Ausg. von Strange) seit dem Auftrage des Innocenz vom 8. Januar 1216 (Ennen und Eckertz, Quellen II, 50, falsch zu 1215) und neben ihm Konrad von Marburg thätig gewesen zu sein; wenigstens geht dies aus dem Schreiben des Honorius von 1221 März 2 (Rodenberg 166) hervor. Doch müssen wir annehmen, dass nach neueren Bestimmungen (offenbar des Honorius) der Kreis der Wirksamkeit Johann’s erweitert und über die ganze Provinz Köln ausgedehnt worden ist, denn im September 1221 finden wir ihn in Friesland als Kreuzprediger thätig, wo er, cum disposuisset stationes per loca, prohibitus est invidia occeani (Emo, Mon. Germ. SS. XXIII, 495). – Johann hatte übrigens auch 1214 seine Thätigkeit nicht auf Lüttich beschränkt, vgl. Hoogeweg a. a. O. 250.

  1. Vgl. über diesen besonders Roth von Schreckenstein a. a. O.
  2. Sed quanto de Theutonia majus ad hoc speramus, prout consuevit hactenus auxilium et subsidium provenire, tanto illuc honorabiliorem personam dirigere cupientes, ecce venerabilem fratrem nostrum Portuensem episcopum – – – providimus destinandum. Rodenberg 247. – Ein weiterer Grund für die Ernennung Konrad’s lag vielleicht auch in dem Umstande, dass auch von anderer Seite Klagen darüber beim Papste geführt waren, dass die Kreuzprediger nur geringe Erfolge hätten, weil sie keine angesehenen Herren und nicht mit der nöthigen Vollmacht zur Ertheilung von Indulgenzen ausgerüstet seien, wie dies Kaiser Friedrich in seinem Schreiben vom 5. März 1224 (Ficker, Reg. imp. 1516) an den Papst klagt: nam predicatores in tantum vilipenduntur ab omnibus, tum quod infime persone videntur, tum quod nullam auctoritatem vel aliquam – – – habeant prestande indulgentie potestatem.
  3. Rodenberg 247. Finke 314. Potthast 7204.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_058.jpg&oldid=- (Version vom 18.9.2022)