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zu dieser Lauheit noch der Schreck über die Niederlage der Christen in Aegypten, welche bei vielen den Gedanken wachrief, dass alle die Mittel an Geld, alle die Menschen, welche ihre Begeisterung mit dem Tode bezahlt hatten, doch nur vergebens geopfert seien. Vielfach gab man die Hoffnung jetzt auf, dass es je gelingen würde, das grosse Ziel, die Befreiung des heiligen Landes aus den Händen der Ungläubigen, zu erreichen[1]. Dazu kamen die unerquicklichen Verhältnisse in der Heimath. Die Fehden unter den Deutschen Fürsten hörten nicht auf und hinderten manchen, der noch guten Willen hatte, den Kreuzzug anzutreten. Die zurückgebliebenen Familien und Güter der Kreuzfahrer genossen auch nicht den Schutz, der ihnen in den päpstlichen Erlassen zugesagt worden war[2]; letztere wurden während der Fehden eben nicht immer und nicht überall respectirt trotz der harten Strafen, welche auf ihre Nichtbefolgung gesetzt waren.

Andererseits aber ertönten auch wieder Hilferufe aus Aegypten. Nicolaus, der Patriarch von Alexandria, schrieb im Sommer 1223 an den Papst und stellte ihm die grosse Unterdrückung dar, welche die Christen zu leiden hätten. Die Todten könnten sie nicht nach vorgeschriebenem Ritus beerdigen, die Kirchen nicht ausbessern; jeder Christ über vierzehn Jahre ohne Unterschied, ob reich oder arm, sei zur Zahlung eines schweren Tributs und zu den niedrigsten Arbeiten verpflichtet; und gross sei die Zahl der Christen, welche in Aegypten Hilfe ersehnten[3].

So ungünstig die allgemeinen Verhältnisse auch waren, so hielten sie Honorius nicht ab, gleich nach dem Verluste von Damiette einen neuen Kreuzzug zu beschliessen, „um das Unrecht, das Christus und dem christlichen Namen angethan, zu rächen“[4]. Heftiger als früher drang er jetzt in den Kaiser, seinem Kreuzzugsgelübde nachzukommen, und schickte den Bischof Nicolaus von Tuscien an ihn ab, um mit ihm Rücksprache

  1. Honorius selbst klagt hierüber in seinem Schreiben an die Erzbischöfe, Bischöfe u. s. w. von Deutschland, vom März oder April 1224. Vgl. Rodenberg, Epist. select. I, Nr. 247.
  2. Vgl. Roth von Schreckenstein, Conrad von Urach, Bischof von Porto und Rufina, als Cardinallegat in Deutschland (Forschungen z. Dt. Gesch. VII, 337).
  3. Rodenberg 233.
  4. Ad vindicandam injuriam Christi et nominis Christiani. Schreiben des Honorius an Friedrich II. von 1221 Nov. 19. Rodenberg 183.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_056.jpg&oldid=- (Version vom 18.9.2022)