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Contribution nicht erschweren, „denn ohne dieselbige werde ich keinen Fuss fortsetzen“. Also den Betrag der directen Personalsteuer, die in Böhmen für je sechs Monate auf die verschiedenen Classen der Bevölkerung, für jede mit besonderem Ansatz und seit den letzten Jahren in immer steigender Höhe, umgelegt wurde[1], hatte er für seine Armee verlangt, entsprechend seiner alten Hauptforderung, dass der Kaiser Mittel zum Unterhalt der Truppen hergebe. In den nächst folgenden Wochen kehrt denn auch die gebieterische Forderung der Böhmischen Contribution in seinen Briefen unausgesetzt wieder. „Bis dato,“ sagt er, „hab’ ich von dem Meinigen zugesetzt, hinfüro will ich’s nicht thun“[2]. Nachdem dann die Hofkammer ihm einen dreimonatlichen Betrag der Steuer bewilligt hat, erklärt er: nicht auf drei Monate, sondern so lange der Krieg währt, müsse er sie haben; nicht von der Böhmischen Kammer seien die aus derselben zu bestreitenden Zahlungen anzuweisen, sondern von ihm, nachdem der ganze Betrag an seine Armeeverwaltung abgeführt sei; nur die Rechnungen möge die Kammer hinterher prüfen[3]. In der That scheint er denn auch während des Jahres 1627 über diese Geldquelle verfügt zu haben[4].

Wenn Wallenstein das Recht erhielt, auf eine der wichtigsten kaiserlichen Einnahmequellen selbständig Anweisungen zu ertheilen und zur Vermehrung der Armee selbständig Werbepatente auszustellen, so ist in Bruck nicht nur über die Interessen der Armee, sondern auch über die Erweiterung der Befugnisse des Feldherrn verhandelt. Dies Ergebniss wird in der That durch eine andere Beobachtung zur Gewissheit erhoben.

Am 21. April 1628, also anderthalb Jahre nach der Brucker Unterredung, erhielt Wallenstein ein neues Bestallungspatent, in dem seine bisherigen Befugnisse bedeutend erweitert wurden[5]. Sein Oberbefehl, der bis dahin die in den Erblanden liegenden

  1. Ansätze von 1624 bei Tadra S. 277–78. Von 1626 bei Khevenhüller X, 1277. (Mährisch-Schles. Gesellsch. XXII S. 142.)
  2. an Harrach, 1627 Jan. 12. (Tadra S. 473.)
  3. an Harrach, Febr. 12, 13, 14, März 9. (Tadra S. 479–84.) An Colalto, Febr. 12, 18. (Chlumecky S. 40. 41.)
  4. an Colalto, Sept. 20, Oct 1. (Chlumecky S. 55. 60.) Vgl. Gindely I S. 168 ff.
  5. Gindely I S. 372.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_031.jpg&oldid=- (Version vom 4.12.2022)