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Neuerung hervor. Bis Ende 1626 war es Regel, dass die Bestallungs- und Werbepatente der Regimentsobersten vom Kaiser unterzeichnet wurden[1], im Jahre 1627 wird von dieser Regel zu Gunsten Wallenstein’s Abstand genommen. Schon im Februar des genannten Jahres klagt der Erzbischof von Trier[2]: „wenn doch der Kaiser die Patente nur in seinem Namen ausgehen liesse“! Im Mai sucht dann der Kaiser die Ligisten mit der Zusage zu begütigen, dass die alte Regel wieder befolgt werden solle[3]. Dass aber diese Zusage nicht gehalten ist, ersieht man aus erneuten Klagen und aus den Thatsachen selbst[4]. Wann ist nun diese Neuerung eingetreten? Innerhalb des allerdings sehr unvollständig vorliegenden Materials finde ich als erstes Beispiel das oben erwähnte Patent vom 20. Januar 1627, in dem Wallenstein den Hauptmann Kerstgen zur Aufbringung einer von den fünf Compagnien bevollmächtigt, deren Werbung im ganzen er dem Generalquartiermeister Aldringen aufgetragen habe. Diesem Vorgang gegenüber wird die Vermuthung statthaft sein, dass die Neuerung, welche eine grosse Erweiterung der Macht Wallenstein’s bedeutet, in Bruck angebahnt ist.

Nicht bloss auf die Werbe- und Quartierfrage haben sich indess die Brucker Verhandlungen bezogen. Wenn Wallenstein am fünften Tage nach denselben auf eine kaiserliche Resolution drängt über „meine Puncti, ohne welche ich nicht dienen werde“[5], so muss er Bedingungen für die Fortführung seines Commandos gestellt haben, die nicht sofort erledigt werden konnten. Eine dieser Bedingungen deutet er an, indem er am 6. December nach Verhandlung mit dem an ihn geschickten kaiserlichen Kriegsrath Questenberg schreibt: Colalto solle ihm die Böhmische

  1. Vgl. Hallwich in der Zeitschr. f. allg. Geschichte I S. 133. Wallenstein’s Klage vom 2. Aug. 1626 s. o. S. 29 Anm. 1.
  2. Khevenhüller X, 1404.
  3. Gindely I S. 248.
  4. Vgl. das Patent bei Förster, Wallenstein’s Briefe I Nr. 177. Beschwerden der Kurfürsten 1627 Nov. 3. (Gindely I S. 278.) – Ganz klar wird diese Patentfrage allerdings erst werden, wenn Hallwich die von ihm durchgesehenen Bestallungsurkunden der Registratur des Reichskriegsministeriums mittheilt (Wallenstein und Waldstein S. 48).
  5. an Harrach, Nov. 30. (Tadra S. 464.) Am 3. Dec. sagt er: er habe diese Punkte dem Harrach bei der Besprechung mit ihm übergeben. (Tadra S. 465.) Natürlich müssen sie dann auch bei der Conferenz mit Eggenberg verhandelt sein.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_030.jpg&oldid=- (Version vom 4.12.2022)