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am kaiserlichen Hof auf die Zahlung wenigstens eines Monatssoldes[1]. Er selber, fügt er bei, habe „mehr als zu viel gethan“, indem er die Armee „auf den Fuss gebracht, Posto genommen“ und sich dabei mit Schulden von mehreren 100 000 Gulden beladen habe. Hierzu notirt dann wieder sein Schwiegervater Harrach: er (Wallenstein) „hab mehrers nit versprochen, als die Armee auf den Fuss zu bringen und Posto zu nehmen.“ Er beklage sich, „dass man bei Hof vermeint, dass er den volligen Krieg auf sein Spesa führen soll“. Also auf eigenen Credit – der übrigens zum Theil wieder auf denjenigen der Obersten abgewälzt wurde[2] – hatte Wallenstein die Kosten der Aufstellung der neuen Truppentheile übernommen, d. h. vornehmlich das Lauf- und Anrittgeld[3], welches für die Zeit von der Anwerbung bis zur Musterung zu zahlen war; die weitere Besoldung der Truppen fiel dagegen dem Kaiser zu. Allerdings fasste man am kaiserlichen Hof von vornherein noch andere Mittel zur Unterhaltung des neuen Heeres ins Auge, als diejenigen, welche die elenden kaiserlichen Finanzen darboten. In der Instruction für Wallenstein (27. Juni 1625) ward dem General die Vollmacht ertheilt, in den „eroberten“ Gebieten „leidliche Contributionen“ zur Erhaltung der Armee aufzulegen[4]. Und weit über diese Bestimmung ging es schon hinaus, wenn Harrach während der Verhandlungen über Wallenstein’s Anstellung, an denen er als kaiserlicher Geheimrath einen wesentlichen Antheil hatte, sich notirte: „Geld muss alsbald von den Reichsstädten genommen werden.“ Und wieder: „wenn der Kaiser stark rüstet, so wird er Conditiones machen, sein Volk alles im Reich zu contentiren,

  1. Wallenstein an Harrach, 1626 März 16. (Tadra S. 336.)
  2. Nach Wallenstein’s ursprünglichem Vorschlag sollten die Kosten der Aufstellung ganz auf die Obersten geschoben werden. (Leuker, Mai 9. Gindely I S. 52. Zeitung aus Prag, Mai 24. Mähr.-Schles. Gesellschaft XXII S. 138.) Ueber Auslagen der Obersten vgl. Hallwich, Aldringen S. 65. 68 Anm. 94.
  3. Bei der Musterung pflegte auch der erste Monatssold gezahlt zu werden. Zum Theil scheint dies auch jetzt geschehen zu sein (Hallwich a. a. O.); dass es nicht allgemein erfolgte, darf man wohl aus der Bairischen Denkschrift vom April 1626 (bei Tadra S. 343 Anm.; mit falschem Datum – „Ende 1625“ – bei Aretin, Baierns ausw. Verhältnisse S. 207 Anm.) entnehmen.
  4. Hallwich in der Zeitschrift f. allgem. Geschichte I S. 128.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_023.jpg&oldid=- (Version vom 3.12.2022)