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ist die nämliche Wittwe Els Feur, deren barbarische Strafe uns aus dem Urtheil von 1391 bekannt geworden ist. Es kann nicht verwundern, dass die entehrende Kirchenbusse, welche ihr damals der Inquisitor auferlegt, die Greisin in der Zwischenzeit der Kirche nicht näher gebracht hatte. Dem Pfarrer von Garsten, der sie um 1398 eidlich verpflichten sollte, dem Katholicismus treu zu bleiben, erklärte sie rund heraus, dass sie der gethane Widerruf gereue; ihren Unglauben bezüglich der Fürbitte der Heiligen stellte sie so wenig in Abrede, dass sie an den Pfarrer die verfängliche Frage richtete, ob denn der Knecht mächtiger sei, als der Herr. Das Urtheil lautete für alle vier Angeklagten auf Auslieferung an das weltliche Gericht, das wohl in sämmtlichen Fällen auf Verbrennung auf dem Scheiterhaufen erkannt haben wird.

Einen weniger tragischen Ausgang hat die gleichfalls in das Jahr 1398 fallende Verhandlung gegen den Bauern Jans von Boig bei Garsten genommen. Derselbe hatte bereits 1397 in Enns vor Gericht gestanden, wo er auf seinen Eid jeden Zusammenhang mit der Waldensischen Secte ableugnete; abermals in Untersuchung gezogen, liess er sich nach längerem Sträuben zu dem Geständniss herbei, er sei doch Waldenser gewesen und habe einem ihrer Meister gebeichtet. Die dem angeblich reumüthigen Ketzer auferlegte Strafe bestand darin, dass er an sieben aufeinander folgenden Sonn- und Feiertagen als Büssender an den Pranger gestellt wurde, und zwar zur Erinnerung an seinen Meineid mit einer Mütze auf dem Kopfe, auf welcher der Teufel, der einem Bauern die Zunge aus dem Munde zieht, abgebildet sein sollte[1].

Die übrigen aus dem Archive der Oesterreichischen Inquisition in der von mir benutzten Würzburger Handschrift erhaltenen

  1. Das Urtheil ist von mir nach der öfter citirten Würzburger Hs. unter Vergleichung der im Anhang genannten beiden Münchener Handschriften benutzt, unterdessen von J. v. Döllinger (Beiträge II, 346 f.), nach „cod. Chiem. Ep. 38“ gedruckt worden. Der Druck bedarf einigermassen der Verbesserung; S. 347 oben muss es heissen: Valvensis diocesis (statt: Aquilensis diocesis); ebenda, Mitte: recepisti – – – adimplesti; item interrogatus recognovisti, quod ante alterum dimidium annum; ebenda, unten: participacione (statt participio); S. 348 oben: absolvimus (statt: absolutus) in his scriptis; ebenda, unten: Heinrico de Zelkingen (statt Jelkingen).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 376. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_376.jpg&oldid=- (Version vom 1.11.2022)