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Die Mahnung des Inquisitors blieb nicht unbeachtet. Gerade in den nächstfolgenden Jahren hat Petrus die ausgiebigste Unterstützung seitens des weltlichen Armes, wie er sie sich nur wünschen mochte, gefunden. Ein Mandat der Herzöge Wilhelm und Albrecht IV. vom Mai 1397 ordnete die Verfolgung und Festnahme aller der Ketzerei oder des Widerstands gegen die Inquisition Verdächtigen an[1]. Im Jahre 1398 finden wir den Burggrafen von Steyer, Heinrich von Zelckhing, als Cooperator des Inquisitors Petrus und seines Commissars, des Pfarrers Friedrich von Steyer, bestellt, denen in dieser Zeit der Schulrector von Steyer, Stephan Lamp, als Notar zur Seite steht[2]. Auch die grosse Mehrzahl der auf des Inquisitors Petrus Veranlassung verfügten Ketzerverbrennungen wird wohl mit Recht in die Zeit nach 1395 gesetzt. Auf Grundlage der Klosterannalen von Garsten berichtet Prevenhuber’s Chronik (S. 72), dass 1397 mehr als tausend Personen unter dem Verdacht der Ketzerei in Steyer eingezogen worden seien; ein Theil sei zur Strafe des Kreuztragens verurtheilt, viele andere dem weltlichen Gerichte zur Bestrafung übergeben worden. Das Urtheil des Letzteren lautete zum Theil auf lebenslängliches Gefängniss, zum Theil auf Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Achtzig bis hundert Personen wurden nach Prevenhuber im Früxenthal bei Steyer, wo man noch im 18. Jahrhundert den „Ketzerfriedhof“ zeigte, verbrannt; nach der Chronik des Veit Arnpeck[3] hätten bereits unter Albrecht III. über hundert Ketzer in Steyer den Scheiterhaufen bestiegen.

Eines der uns erhaltenen Urtheile des Inquisitors Petrus aus dem Jahre 1398 gestattet uns einen erwünschten Einblick in die Verhältnisse, unter welchen die Processe gegen den überzeugungstreuen Theil der Oesterreichischen Waldenser und deren Verurtheilung zum Scheiterhaufen – denn anders kann die Ueberweisung an das weltliche Gericht nicht bezeichnet werden – vor sich gingen[4]. Die erste der Angeklagten, die Wittwe Kunegundis von der Au (bei Garsten), hatte im Jahr 1395 die Waldensische Lehre abgeschworen, war aber im Januar 1398 abermals, als


  1. Prevenhuber, Annales Styrenses S. 73 und daraus abgedruckt bei Friess S. 271.
  2. Vgl. Beilage II Nr. 2.
  3. Pez, Scriptores rer. Austriacarum I, 1244.
  4. Vgl. Beilage II Nr. 2.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 374. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_374.jpg&oldid=- (Version vom 1.11.2022)