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einer der ersten Fürsten des Reiches, ihm nachgestellt ist[1], so möchte die gleiche Ursache gewirkt haben[2].

7. Thudichum hat Bedenken, ob in kaiserlichen Urkunden von Wichtigkeit „unbedeutende“ Ministerialen, wie der Schenk, der Marschalk und Kämmerer, zur Bezeugung herangezogen wurden. Als Antwort mag ein Hinweis auf das Privileg über die Gerichtsbarkeit des Würzburgers in Diöcese und Herzogthum genügen: da gesellen sich zu den drei oben Genannten noch ein Triskämmerer und Truchsess. „Jedenfalls“, fährt Thudichum fort, „verdient es eine Prüfung, ob im Jahre 1180 die Ritter von Pappenheim bereits Marschalke waren“. Der Beweis ist längst von Ficker erbracht[3]: schon unter Konrad III. erscheint ein Heinrich von Pappenheim als Marschalk; am Hofe Friedrich’s I. begegnet er oder sein gleichnamiger Erbe in der gleichen Eigenschaft wieder und wieder, und gerade auch im Jahre unserer Urkunde ist kaiserlicher Zeuge Hainricus marschalcus de Papinheim[4].

8. Thudichum bestreitet, dass dem Erzbischofe überhaupt ein Herzogthum geschenkt sei, denn alsdann hätte er nicht bald darauf als Feind Friedrich’s I. auftreten können, zumal nicht im Bunde mit Heinrich dem Löwen, auf dessen Kosten ihm doch die neue Macht ertheilt sein solle. Das ist nun eine der merkwürdigsten Behauptungen, die mir je begegnet sind; und wahrhaftig gewinnt sie dadurch nicht an Bedeutung, dass Thudichum schon S. 100 versichert hat: „Kein einziger Autor berichtet etwas von einer Uebertragung herzoglicher Rechte an die Erzbischöfe von Köln“. Ich verweise auf die erste Fortsetzung des Kölner Bischofskatalogs[5], die noch dem 12. Jahrhundert angehört, auf die Kölner Königschronik, deren betreffender Abschnitt in derselben Zeit entstand[6], auf Angaben der zeitgenössischen Annalisten von Pegau[7] und Paderborn[8]. Urkundliche Bestätigungen

  1. Böhmer-Ficker, Reg. imp. 3875.
  2. Es sei noch bemerkt, dass Thudichum S. 109 die Pfalzgrafen zu Ministerialen der Herzöge von Sachsen herabdrückt. Vgl. dagegen Ficker, Vom Reichsfürstenstande I, 198.
  3. Die Reichshofbeamten der Stauf. Periode. Sitzgsber. d. Wiener Akad. XL, 454.
  4. Mon. Boica XXIX a, 440.
  5. M. G. SS. XXIV, 344.
  6. ed. Waitz, 130.
  7. M. G. SS. XVI, 263.
  8. ed. Scheffer-Boichorst, 176.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 332. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_332.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)