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studiren, könnte wenigstens hinzukommen; und ob es möglich ist, eine Deutsche Verfassung zu machen, in welcher gar nicht der Pressfreiheit gedacht wird, möchte ich sehr bezweifeln.

Der Preuss. Entwurf enthält noch drei Artikel: 5, 7, 8, über das Militärwesen, das Bundesgericht und die Gerechtigkeitspflege. Die beiden letzten wenigstens halte ich für unentbehrlich. Fehlen diese und bleiben die über die Landstände und die Rechte der Einzelnen so wenig befriedigend wie im Oesterr. Entwurf: so wird der ganze Bundesvertrag die allgemeinen Erwartungen täuschen, alle Wirkung verfehlen, ja vielmehr eine nachtheilige hervorbringen. Auch kann die Bundesversammlung diesem Uebel durch ihre Grundgesetze nicht abhelfen, denn sind einmal die Basen so wenig genügend gelegt, so werden diejenigen Stände, welche den Zwang der Verfassung fürchten, sich nie nachher zu mehr bequemen.“




Auf Grund des Oesterreichischen Entwurfs vom 13. Mai fand nun am folgenden Tage die entscheidende Conferenz statt. Das Resultat war, wie es im Berliner Archiv (Nr. 80) heisst,

VI. der „Entwurf des Deutschen Bundesvertrages so wie er nach einer mit Fürst Metternich, Baron Wessenberg, Graf Münster und Graf Hardenberg[1] gehaltenen Conferenz beschlossen worden war. 14. Mai 1815“. Derselbe entsprach noch nicht ganz, aber in allem Wesentlichen bereits dem letzten endgültigen Entwurf vom 23. Mai. Was an der vollen Identität noch fehlte, wurde in den nächsten Tagen noch nachgeholt. Denn ein Vermerk im Archiv sagt ausdrücklich: „Wieder umgeändert und neu abgeschrieben 17. Mai“. Wir fassen die Ergebnisse vom 14. bis 17. Mai zusammen.

Metternich liess es sich gefallen, dass der Bund im Art. 1 als „beständiger“ bezeichnet, und im Art. 3 die Phrase von „Oberherrschaftsrechten“ ersetzt wurde durch die „gleichmässige Verpflichtung“ aller Mitglieder, „die Bundesacte unverbrüchlich zu halten“; ferner, dass Art. 4 die Bundesversammlung als „beständige“

  1. Die Preussischen Bevollmächtigten Fürst Hardenberg und Humboldt sind als selbstverständliche Theilnehmer nicht namhaft gemacht.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 305. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_305.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)