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eingeladen wurden, auf deren Unterstützung, trotz der liberalen Anwandlungen Münster’s, Metternich rechnen zu können glaubte.

Dieser Entwurf vom 13. Mai ist der entscheidende Wendepunkt geworden, und dennoch auffallenderweise, so viel ich weiss, völlig unbekannt geblieben. Weder Klüber noch Pertz noch Treitschke gedenken desselben auch nur mit einer Silbe.

Er findet sich im Berliner Archiv Rep. VI. Nr. 84 unter dem Titel: „Plan Autrichien présenté par le prince de Metternich à la Prusse et au Hannovre dans la conférence du 13 Mai 1815.“ Er hat folgenden Wortlaut, der alle kleineren und grösseren Abweichungen im Verhältniss zu dem gedruckten Oesterreichischen Entwurf vom 7. Mai, und ebenso alle genommenen Rücksichten auf den gedruckten Preussischen Entwurf vom 1. Mai erkennen lässt (Klüber 2, 298 ff. und 308 ff.):

„Art. 1. Die Fürsten und freien Städte Deutschlands mit Einschluss Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Dänemark, Preussen[1] und der Niederlande für ihre Deutschen Besitzungen, vereinigen sich zu einem Bunde, welcher der Deutsche Bund heissen wird.

Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der Unabhängigkeit, der äusseren und inneren Sicherheit, sowie der Integrität der Deutschen Bundesstaaten.

Art. 3. Alle Verbündeten geniessen, in ihrer Eigenschaft als Glieder des Bundes, gleiche Rechte, keiner ist befugt, Oberherrschaftsrechte über den anderen auszuüben.

Art. 4. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt. Diese besteht aus dem Bevollmächtigten nachbenannter Staaten, welche theils einzeln, theils collective das Stimmrecht ausüben.

Bei dieser Bundesversammlung führt Stimme:

 1. Oesterreich 1  5. Hannover 1
 2. Preussen 1  6. Württemberg 1
 3. Baiern 1  7. Baden 1
 4. Sachsen 1  8. Kursachsen 1
  1. Die 2. Stelle im Gegensatz zu den gedruckten Entwürfen beruht wohl nur auf Zufall.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 298. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_298.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)