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der Streitkräfte des Bundes geschieht durch die Stellung angemessener Contingente. Wenn diese nicht stark genug sind, um für sich eine Heeresabtheilung zu bilden, so werden sie an eines der Heere der grösseren Kriegsmächte Deutschlands, unter der Oberaufsicht und Leitung des Bundes und vermittelst einer zweckmässigen Organisation, angeschlossen.“ Der Oesterreichische December-Entwurf hatte nur bestimmt, dass innerhalb der Staaten einer Collectivstimme „der Grössere das Contingent des Kleineren vertragsmässig übernehmen könne“ (s. Klüber 2 ,3).

Der Paragraph über die Landstände hat dieselbe Fassung wie in II. Namentlich ist der durchgreifende Passus über die Theilnahme „aller Classen der Staatsbürger“ und über das Minimum der landständischen Rechte: „In allen Deutschen Staaten – zustehe“ unverändert. Am Schlusse aber heisst es in Betreff der Juden nicht „Rechte eingeräumt“, wie in II, sondern „Bürgerrechte eingeräumt“, und das Folgende ist als entbehrlich gestrichen.

Im Paragraph über die Kirche heisst es nach wie vor: „Die katholische Kirche in Deutschland wird unter der Garantie des Bundes eine so viel als möglich gleichförmige, zusammenhängende und die zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse nothwendigen Mittel sichernde Verfassung erhalten“. Dagegen ist in dem Zusatz über „die Rechte der evangelischen“ der Schluss dahin geändert: „und die Erhaltung ihrer auf Friedensschlüssen, Grundgesetzen oder anderen gültigen Verträgen beruhenden Rechte wird[1] dem Schutze des Bundes anvertraut“.

Da Humboldt im Drange der Umstände genöthigt gewesen war, um nur dem Rufe nach Schluss entgegenzukommen, so viele werthvolle Bestimmungen seiner beiden mit Stein und Hardenberg berathenen December-Entwürfe auszuscheiden, so wurde dem nunmehrigen Entwurfe die „Anmerkung“ vorgesetzt: „Die preuss. Bevollmächtigten – haben ihre Meinung und die Absichten ihres Hofes über die künftige Deutsche Verfassung in zwei ausführlichen, dem Herrn Fürsten von Metternich (im Februar) mitgetheilten und nicht unbekannt gebliebenen Entwürfen dargelegt. Sie bleiben dem Inhalt jener früheren Entwürfe noch jetzt, bis auf unbedeutende Modificationen, getreu. Wenn

  1. Klüber „sind“.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_292.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)