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im Sinn der Note vom 16. November begründeten, wovon Preussen die Garantien übernähme; 3. von Seiten der kleinen Staaten das Versprechen enthielten unabhängiger Rechtspflege durch eine dritte Instanz, welche die kleineren Staaten zusammentretend gemeinschaftlich bilden können, und wovon Preussen die Garantien der Fortdauer übernähme; 4. wegen des Anschlusses in militärischer Hinsicht Bestimmungen enthielten oder vorbereiteten, welche die wesentlichen landesherrlichen Rechte aufrecht erhielten und dabei eine nützliche Uniformität und Verbindung der kleinen Contingente mit der Preussischen Armee möglich machten – so glaube ich, hätte man zweierlei erreicht, was dauern kann, und was an sich und eben jetzt für die kleinen Staaten von besonderem Interesse ist. Einmal: Man hätte ihnen Besitz und Rechte garantirt, ihrem Verhältniss zu dem mächtigen Staate aber Klarheit und Bestimmung, dem nothwendigen Einfluss desselben Form und somit Maass und Ziel gegeben. Zweitens: Es wäre der Keim zu einem Föderativverbande in Deutschland gelegt worden, der das Princip und die Kraft der Entwickelung und des Gedeihens in sich hätte, nicht aber den Keim des Verderbens schon bei dem ersten Entstehen im Busen trüge.

Für die herzoglich Sächsischen Staaten möchte es mit Gotha Schwierigkeiten haben, wobei jedoch eine feste Sprache und Bewährung von Ernst im Wollen von Seiten Preussens bald zum Ziele führen könnte. Dann wäre es auch gut und läge in der Sache, die Idee mit dem gemeinschaftlichen Appellationsgericht der Herzöge von Sachsen, wogegen Gotha sich sträubt, behauptend, es bedürfe nicht dreier Instanzen, praktisch zu machen.

Verzeihen mir Ew. Excellenz zweierlei – einmal die Handschrift – dann die Schrift überhaupt, und haben Sie die Güte, alles, was ich hier schreibe, dem Feuer zu übergeben. Ich habe es fürerst nur vertraulich und ohne Auftrag, doch nicht im Widerspruche mit meinem Fürsten, schreiben können.

Gehorsamst 
Gersdorff.“ 
(Dazu folgende Beilage.)

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 282. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_282.jpg&oldid=- (Version vom 29.10.2022)