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neu besiegeln, d. h. nochmals bezahlen hiess. Doch kamen die Empfänger nur allmählig darum ein, und, da 1199 Richard starb, gibt es solcher Bestätigungsurkunden nur wenige. Diese erwähnen als Grund der Siegeländerung, dass das erste Siegel aliquando [1191] perditum fuit et, dum capti essemus in Alemannia, in aliena potestate constitutum. – Die eingehenden Untersuchungen von Round und Stevenson (EHR. Jan. ’89, 105 bezw. 108) ergeben, dass der Name Carucagium [vgl. oben II, 228] seit 1199 begegnet, und wahrscheinlich als etwas Neues, also vermuthlich die 1194 eingeführte Steuer bezeichnet und nicht nothwendig auf das Pfluggespann, sondern ebensogut auf das durch einen Pflug bestellbare Land als Schätzungseinheit deutet. Nur Gewinnes wegen entschloss sich das Exchequer zur Anfertigung einer neuen Steuergrundlage: statt der an Werth and Umfang ungleichen Hide des bisherigen Dänengeldes besteuerte man jetzt den wirklichen Pflug [Landes]. Die Reform war keine bloss nominelle, sondern drückte, da man den Pflug zu nur 100 Acres schätzte, während ihn Fleta (Ende 13. Jh.) zu 160–180 Acres annimmt. – C. M. Church, Savaric bishop of Bath 1192–1205, Archla. LI (’88) 73, bringt zwar für dessen Verwandtschaft und Verhandlungen mit Heinrich VI. nichts Neues und benutzt Deutsche Literatur nicht [zuletzt sammelte ich Mon. Germ. XXVII das Hauptsächliche; dazu Winkelmann „Philipp“ 488; „Otto IV.“ 535; Sternfeld „Arelat“ 10], erhellt aber, theilweise aus Ungedrucktem, das Leben Savaric’s (der 1180–92 neben „Dalmatius seneschallus Lugdunensis“, wohl einem Freunde seiner (mütterlichen?) Heimath, urkundet), besonders die Annexion der Abtei Glastonbury, die sich darch den in Rom einflussreichen Mailänder Martin de Summa vertheidigte und 1218 wieder frei ward, und die Privilegirung von Wells zum freien Borough 1201. – Venables, The eastern termination of Lincoln minster as erected by St. Hugh (Archl. Jl. 44, ’87, 194) 1192, mit dem Architekten Gottfrid von Noyers. – *G. Bourbon, Négociations à Vernon en 1199 entre Philippe-Auguste et Richard, Soc. libre d’agricult. de l’Eure 4 sér. VI. ’87, nach neu entdeckter Chronik; Le moyen-âge ’88, 67. – R. Davidsohn, Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg, Stuttg. ’88 [angezeigt von Bloch, MHL XVII, 245 und Luchaire, RH ’89, 407], bespricht die mit dem Ehehandel des Königs verknüpfte Englische Politik eindringend und lebendig. Da die werthvollen Inedita, die er bringt, England nicht betreffen und die Weltverhältnisse jener Zeit neuerdings (Winkelmann) erschöpfend durchforscht waren, so konnte sich für England nur zur Historiographie, besonders zur Beurtheilung Hovedens, Neues ergeben. Die Benutzung veralteter Ausgaben scheint dem Text nicht geschadet zu haben. Allein mit Unrecht bezweifelt Verf. Hovedens Grund für die Wahl des Hochzeitsorts Ludwig’s (VIII.) und die Nachricht vom Französ.-Schott. Heirathsplan [E. Will. Robertson, Scotland I, 417], die an zwei Stellen Hovedens nachgetragen ist. Andererseits glaubt er dem geistreichen, im Einzelnen (wie Verf. selbst hier und p. 52 nachweist) ungenauen Wilhelm von Newborough zu bereitwillig, als Ingeborg’s Aussteuer habe Philipp 1193 das alte Dänische Recht auf England gefordert [dies war vielleicht blosse Combination der vor- und nachher auch sonst nachweisbaren

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_233.jpg&oldid=- (Version vom 27.10.2022)