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Walter Bronescombe, Peter Quivil [1280–91], Thomas Bytton [1257–1307] bishops, (’89) wird gelobt Ath. 24VIII89, 254 wegen stoffreicher, sorgfältiger Erklärung und kritischer Schärfe. Nach diesem wichtigen Register, dem frühesten Exeters, erhielt Henry de Brattone, der Verfasser des Rechtsbuchs Bracton schon 1259 bezw. 1261 die Pfründen Combe und Bideford. Archl. Jl. 46, 290 betont die Wichtigkeit des Werks für G. Cornwall’s, Devon’s und der Cultur. Dublin R. July ’89, 223 rühmt Index und Itinerar der Bischöfe; manche jetzt verfallene Kirche und sonst vergessene Heilige kommen hier im 13. Jh. vor; der Bischof entfaltete grosse Thätigkeit: Walter weihte in 9 Jahren 88 Kirchen. – Schon vorher druckte derselbe *Hingeston: The register of Edm. Stafford bishop of Exeter 1395–1419. Laut Tr. Bristol archl. soc. 16, 342 enthält es Bepfründungen, Weihen, Testamente, Privilegien, Bullen, Untersuchungen, Besteuerung zum Kathedralbau, Erlaubniss für Kirchengründung, Heirath, Abwesenheit vom Amt. Hrsg. ordnet die Auszüge aus dem Register alphabetisch nach Personen und Gegenständen und gibt Wichtiges wörtlich. – *Records of the borough of Nottingham I–IV ed. W. H. Stevenson, laut Ch. Elton Ac. 12X89, 229 Auszüge aus dem Stadtarchiv mit trefflichem Glossar von Raine, das manche Alterthümer der Selbstverwaltung erhellt. Elton führt die verschiedenen Ansichten über das Verhältniss zwischen Gilde und Stadtgemeinde an; die Vorrede erweise eine Anzahl von Beispielen ihrer wenigstens schliesslichen Identität. So heisst auch in Nottingham die Versammlung, die über Verwaltung und Gesetz der Stadt entscheidet: Kaufgilde. Eine Demokratie beherrschte Jahrhunderte lang die Stadt, bis 1446 ein oligarchischer Rath, ursprünglich ein Bürger-Ausschuss, die Macht erhielt; ihm traten die 4 durch die Krone 1399 patentirten Friedensrichter bei, die dann zu Aldermen wurden. Ueber den 12 lebenslänglichen Rathsmitgliedern steht der Mayor.

Siegel. *A. B. [†] u. All. Wyon, Great seals [vgl. DZG 2, 223; 322] laut Archl. Jl. 45 (’88), 97 aus über 2000 Charters zusammengestellt. Durch Uebergabe des Grosssiegels setzt der Monarch den Kanzler ein; dieser ist für den Gebrauch, der Siegelbewahrer nur unter ihm für die Aufbewahrung des Siegels verantwortlich. Unter Elisabeth verschmelzen beide Aemter. Die Ordnungszahl hinter dem Königsnamen des Siegels erscheint unter Heinrich VIII. Die Reihe beginnt mit Offa, Coenwulf, Eadgar [die nicht hierher gehören] und ist ununterbrochen seit Edward dem Bek., der sich Basileus betitelt. Dei gracia führt der [auch sonst pomphafte] Wilhelm II. ein; nur [der titulare] Heinrich (III.) entbehrt es. Der Monarch erscheint vorn sitzend, seit 1217 auf einem Thron, seit 1327 mit Baldachin, und auf der Rückseite zu Pferd. Das Siegel der Mathildis D. g. Romanorum regina (s. DZG 1, 463) sei Deutsch beeinflusst und kunstvoller als Stephan’s. Heraldik beginnt mit Richard I., dessen Leoparden wahrscheinlich der Grossvater Gottfried von Anjou geführt hatte. Bisweilen scheint Porträt versucht: Wilhelm I. zeigt den Hängebauch, Richard I. die schwere Kinnlade, Heinrich III. anfangs Knabenzüge, dann die Schönheit, die auf Torelli’s Denkmal bisher als Idealisirung galt. Dominus Hibernie steht seit

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 210. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_210.jpg&oldid=- (Version vom 25.10.2022)