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Abend (S. Mar. Magd.) zuvor werden aber gewisse die Ordination vorbereitende und dazu gehörende kirchliche Handlungen vorgenommen, und deshalb wird dieser Tag mit erwähnt. Die Tagdaten nun passen in das Jahr 740, wo die Quatemberzeit mit jenem Sonnabend dem 23. Juli schloss.

Die Bischofsweihe fand demnach 741 statt, und zwar möchte ich nicht für wahrscheinlich halten (wie Hahn, Loofs u. A.), dass Willibald einstweilen nur Regionarbischof gewesen sei, eine Annahme, zu welcher das Schweigen der ep. 42 über Willibald und Eichstädt geführt hat. Ein Regionar konnte unter jenen Verhältnissen nur ein persönlicher Gehilfe des Bonifaz, eine Art von Weihbischof sein. Er hätte seinen Platz in einem grösseren noch nicht abgegrenzten Missionsgebiete gefunden. Hingegen ist für unseren Zeitpunkt charakteristisch, dass Bonifaz die Mission für genügend fortgeschritten hält, um eine Kirchenprovinz mit bestimmten bischöflichen Sprengeln zu bilden. Dieser scharf hervortretenden Tendenz scheint mir nicht die Ernennung von Regionaren, sondern von Diöcesanbischöfen zu entsprechen.

Während die Vita Willib. (c. 5) den Ordinationstag so genau angab, bezeichnet sie den Tag der Bischofsweihe auffälligerweise nur unbestimmt mit den Worten: „Circa illam fere horam tribus ebdomadibus ante natale S. Martini“. Mit dem „fere“ kann diese Nachricht nur von Jemand herstammen, der das Kalenderdatum des Weihetages nicht wusste, am wenigsten von Willibald selbst. Da nun die Heidenheimer Nonne auch von Wunnibald mit Nachrichten versehen worden ist, dürfte man gerade jene unbestimmte Nachricht wohl auf diesen zurückführen, zumal Willibald seinen Bruder nach langjähriger Trennung auf der Reise zur Bischofsweihe in Deutschland zum ersten Male besuchte. Es möchte scheinen, als habe Wunnibald die Weihe nur nach der Zeit jenes brüderlichen Besuches berechnet. Gleichviel, ob nun die Weihe am 22. Oktober 741 oder nur um jene Zeit stattgefunden hat, die Quellen der Vita zeigen sich bezüglich der Weihe nicht als die besten. Dies gibt uns Veranlassung, ihre Genauigkeit in einem anderen Punkte zu prüfen. Es heisst von Willibald’s Weihe (M. G. SS. XV, 105 c. 5): „Statimque… S. Bonef. archiep. atque Burchardus et Wizo sacre episcopatus auctoritati illum ordinando consecraverunt“. Demnach wären Burchard und Witta vor Willibald ordinirt. Dies aber lassen verschiedene Umstände nicht glaubhaft erscheinen. Die zweite Ordination müsste dann binnen kurzer Frist der ersten gefolgt sein, und dies ist wenig glaubhaft, da eine solche Handlung nicht das Werk einer plötzlichen Entschliessung sein konnte, sondern längerer Vorbereitungen bedurfte. Und wenn dies nöthig ist, warum werden nicht alle drei Ordinationen zusammen vorgenommen?

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_132.jpg&oldid=- (Version vom 22.10.2022)