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darunter auch Albert Swinde und Gerhard Seiner, dazu zahlreiche Freischöffen berufen. Der Procurator forderte zunächst ein Weisthum, ob ein Freischöffe, der dreimal vorgeladen in der Zwischenzeit sich mit seinem Widersacher einige, wieder in Friede und Recht gesetzt werden solle. Nachdem es natürlich bejahend ausgefallen, berichtete er unter Vorlage der Schreiben die gesammten Umstände und der Spruch fiel sogar dahin aus: Heinrich brauche nicht erst wiedereingesetzt zu werden, sondern solle für ewige Zeiten der Klage Wilhelm’s wegen unbelästigt bleiben[1].

Der Herzog hatte jedoch die Ränke und Schliche, welche von den heimlichen Gerichten ausgehen konnten, genügend kennen gelernt, als dass er sich nicht der äussersten Vorsicht bedient hätte. Er wünschte ein gerichtliches Schriftstück in der Hand zu haben, welches ausdrücklich seine Wiederherstellung in den Stand der Unbescholtenheit aussprach, da sich die Rechtsgültigkeit des eben erreichten Urtheils bestreiten liess. Deswegen sandte er nochmals Procuratoren für sich und Wilhelm. Heinrich von Valbrecht hielt am 15. Juni zusammen mit Albert Swinde, Lambert Nedendicke, Ludwig Schumeketel und Heinke von Voerde in Lüdenscheid die Sitzung, aber ganz erreichte der Herzog seine Absicht nicht; wahrscheinlich wollten die Freigrafen sich noch einen Vortheil für die Zukunft aufbewahren. Eine Wiedereinsetzung könne eigentlich nur erfolgen, wenn der Herzog in eigener Person vor dem Freistuhl stünde, aber „auf sonderlichen Befehl und Geheisch des Stuhlherrn“ stellte ihn der Freigraf für zwei Jahre in seine Ehre, so dass ihn Niemand in dieser Zeit der betreffenden Sache wegen belangen dürfe. Nachher sollte Heinrich selbst erscheinen, aber für den Fall, dass er dann noch abgehalten sei, wurde ihm gleich für ein weiteres Jahr Urlaub gewährt[2].

Immerhin konnte sich der Herzog damit vorläufig beruhigen, und[WS 1] in der That hat er, soweit wir wissen, wegen der Klage Wilhelm’s keine Belästigung mehr erfahren. Aber noch schwebte gegen ihn die andere Sandizeller’s und Huttinger’s, derentwegen

  1. Fr. 345.
  2. Fr. 336. Der Tag des beatus Anthonius confessor im Datum kann nicht der 17. Januar, sondern nur der 13. Juni sein. Denn die Aussöhnung zwischen den beiden Herzögen erfolgte erst im Februar.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: uud
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_097.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)