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weil er sie selbst entscheiden wolle, aber da er damals in Ungarn weilte, kann sein Schreiben erst eingetroffen sein, als die Dinge eine ganz andere Gestalt angenommen hatten[1].

Von Freischöffen begleitet zog Baruther nach Sachsenhausen, aber wie sie nachher protokollarisch erklärten, Zutritt und Gehör wurde ihnen verweigert[2], vielmehr die dritte Vorladung vor den Stuhl zu Fürstenberg erlassen, welche der Freigraf Heinrich Kerstian von Assinghausen und Norderna nebst sechs Freischöffen überbrachte[3].

Die Baierischen Boten suchten nun mächtige Hilfe und wandten sich nach Kassel an den Landgrafen Ludwig I. von Hessen, welchem Kurt Rube ebenfalls als Freigraf verpflichtet war und auf den der Waldecker gebührende Rücksicht zu nehmen hatte. Der Landgraf stand zudem in naher Verwandtschaft und Freundschaft zu Markgraf Friedrich von Brandenburg. So änderte sich alsbald die Sachlage für den bedrohten Baiernherzog in günstigster Weise.

Am angesetzten dritten Rechtstage, am 17. Juli 1424, erschienen zu Fürstenberg sowohl Kaspar Törring, als auch die herzoglichen Abgesandten, deren Vollmacht Anerkennung fand. Nach Spruch des Gerichtes erhob der Ritter seine Klage mündlich und begründete sie mit mancherlei Geschrift, aber Heinrichs Procuratoren erhoben lebhaften Einspruch, da er nur Abschriften vorlegte; man dürfe Niemandem Leib und Ehre auf Grund von „Vidimus“ absprechen. Kaspar begehrte desswegen ein gerichtliches Urtheil, aber als sich die Schöffen darüber nicht einigen konnten, vermittelten Graf Heinrich von Waldeck selbst und die Vertreter des Hessischen Landgrafen und vereinbarten, zu Martini sollten die Herren von Waldeck und Hessen in Kassel einen gütlichen Schiedsspruch zwischen beiden Parteien versuchen, und erst wenn dieser nicht glücke, gleich darauf ein neuer Rechtstag zu Sachsenhausen stattfinden[4].

Damit war des Ritters Sache verloren. Herzog Heinrich von Baiern und Markgraf Friedrich kamen persönlich nach Kassel, natürlich, dass der Törringer es für gerathen hielt, fernzubleiben. Darauf zogen die fürstlichen Herrschaften allesammt am 14. November

  1. Fr. 252. 267. 275.
  2. Fr. 237.
  3. Ueber die Vorladungen unten S. 74.
  4. Fr. 240.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_069.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)