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euch noch nicht mit uns verbunden, wohl aber thatsächlich[1]. Eine thatsächliche Verbindung wurde nun aber geschlossen, als Oranien am 23. September auf Ansuchen mehrerer Flämischer Stände die Sendung von Hilfstruppen nach Gent bewilligte, und die Generalstaaten, nachdem sie anfangs die Zurückziehung dieser Truppen gefordert hatten, am 7. October den Fürsten ersuchten[2], die Zurückziehung nicht vorzunehmen.

Hiernach ist das erste uns bekannte Gutachten Oranien’s für die Generalstaaten nicht, wie Gachard in seiner Ueberschrift angibt, in den Anfang des Monats November, sondern zwischen den 7. und 13. October zu setzen. In nahem Zusammenhang mit demselben steht ein zweites, ebenfalls undatirtes Gutachten, welches Groen van Priesterer (I, 5 S. 436) veröffentlicht hat. Was nämlich in dem ersten Bedenken unerledigt geblieben ist, die Darlegung der Kampfesmittel zur Durchführung der Sache der Generalstaaten, bildet für dieses Schriftstück den eigentlichen Gegenstand. Anknüpfend an den schon in dem vorausgehenden Gutachten ausgesprochenen Gedanken, dass alle Angesehenen des Landes sich vor Philipp unwiderbringlich compromittiren sollen, räth Oranien jetzt zur Ausfertigung eines aufs strengste bindenden Vertrags über die Vernichtung der Spanischen Tyrannei, zu unterzeichnen von allen Provinzialstaaten und allen hervorragenden Mitgliedern des hohen und niederen Adels. Dann fasst er den Krieg als bevorstehend ins Auge und handelt über Beschaffung von Geld, Sicherung der Zufuhren und Sperrung derselben für die Spanier. Im Hinblick endlich auf die bevorstehende Ankunft Don Juan’s empfiehlt er Bestätigung aller mit der Erhebung gegen die Spanier zusammenhängenden Acte des Staatsraths und Ernennung eines neuen Collegiums zur Führung der Landesregierung im Namen der Staaten.

Das Datum dieses Bedenkens lässt sich mit ziemlicher Sicherheit aus einem Satz errathen, in welchem der Fürst hinsichtlich der Beschaffung der Geldmittel auf ein anderes dem Marquis

  1. Diese Erklärung scheint mir zutreffender zu sein, als die von Gachard, welcher den Zusatz auf die in Gent begonnenen Verhandlungen bezieht, die ja keine Verbindung, sondern nur die Unterhandlung über eine solche waren.
  2. De Jonge I S. 237.
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_039.jpg&oldid=- (Version vom 19.10.2022)