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behandelt[1], während die Frage nach der Art und Weise der Vertheilung des Eigenthums und ihrer Bedeutung für das demokratische Bürgerthum so gut wie gänzlich ignorirt wird. Grote erscheint hier durchaus als der echte Schüler Ricardo’s und der Lehre von der Sicherheit des Eigenthums als des wahren Grundsteins nationaler Wohlfahrt. Von einer höheren socialwissenschaftlichen Betrachtung der Dinge ist daher dieser Geschichtschreiber des radicalen Liberalismus im Grunde ebenso weit entfernt, wie etwa der conservative Burke.

Nun steht aber Grote nicht bloss in Beziehung auf die allgemeinen Principien im Banne der herrschenden Schule, sondern er theilt auch in hohem Grade ihre sonstigen Einseitigkeiten, insbesondere ihre socialen Sympathien und Antipathien, unter denen die unbefangene geschichtliche Auffassung nothwendig leiden musste.

Es ist bekannt, wie wenig diese Theoretiker der Wechselkurse, der Banknotendeckung und Edelmetallproduction den socialen Problemen der Agrarwirthschaft gerecht zu werden vermochten. Wir finden bei ihnen geradezu eine Abneigung gegen die grundbesitzenden Classen, zumal seitdem in dem grossen Kampf um die Reformbill und die Kornzölle der Antagonismus zwischen Grundbesitz und beweglichem Kapital in voller Schärfe zu Tage trat. Von Ricardo, durch dessen Schriften Grote zuerst in das Studium der Political Economy eingeführt wurde[2], hat man nicht ganz mit Unrecht bemerkt, dass sein berühmtes Grundrentengesetz geradezu von dem Hass des Geldcapitalisten gegen den Grundbesitzerstand dictirt worden sei, dass es darauf hinausläuft, die Grundrente als einen Raub an den anderen Classen hinzustellen[3]. Und mit der gleichen Missgunst wird der Grundbesitz gegenüber dem Geldcapital behandelt in dem literarischen Organ des individualistischen Liberalismus, in welchem die Principien der manchesterlichen Doctrin ihre Anwendung auf das politische Gebiet fanden, in der Westminster Review Bentham’s,

  1. Z. B. gelegentlich der Solonischen Gesetzgebung III, p. 104 ff. und der Vertreibung der Dreissig VIII, p. 105 f.
  2. Life of Gr. p. 12.
  3. Held, Sociale Geschichte Englands S. 176 f. Bernhardi, Versuch einer Kritik der Gründe, die für grosses und kleines Grundeigenthum angeführt werden S. 262 ff.
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Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_021.jpg&oldid=- (Version vom 19.10.2022)