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9. Jhs. im Codex Vatic. Palatin 68 bietet northumbr. (und irische) Glossen und f. 46 a: „Edilberict filius Berictfridi scripsit hanc glosam“. So Wh. Stokes, Ac. 25. V. 89, 361. – Englische Bibelillustration im 9.–13. Jh. besprach R. James, ib. 364. – Biblische und patristische Quellen zu angelsächs. Literatur weist nach Ernst Voigt, Z. für dt. Philol., hg. Zacher XX (1888), 363, als Nachtrag zu Ebert’s Gesch. der Lit. des MAs., III. – J. Kail, Ueber die Parallelstellen in der angelsächs. Poesie, Anglia XII, 21 (1889), warnt mit Recht, aus gleichlautenden Formeln in zwei verschiedenen Dichtungen auf Beeinflussung durch den früheren Dichter oder gar auf Identität beider Dichter zu schliessen. Er weist vielmehr einen Volksschatz poetischer Wendungen als in England allgemein benutzt nach, der theilweise dem sächsischen, ja hochdeutschen verwandt ist. Dennoch will er vorsichtig unter dem Gleichlautenden nur weniges als westgerman. Erbe und das übrige auf andere Art erklären, die auch gegen die Voreiligkeit der philolog. Nachweiser von Quellen ma. Autoren zur Warnung dienen kann.


Engl. und angelsächs. Kunst und Wirthschaft. Edw. A. Freeman’s Skizze der Gesch. der engl. Baukunst ist Baedeker’s „Great Britain“ 1887 vorgeheftet. – „Is it certain that the Anglo-Saxon coins were always struck at the towns named on them?“ beantwortet Smith, The numismatic chronicle 1888. – O. E. Pell, Ancient and modern weights (Archaeolog. rev. III, July 89, 316), berechnet auf das Eingehendste Gewicht, Landmass, Bodenertrag, z. Th. nach angelsächs. Münzen und dem Domesday book. – J. Fred. Hodgetts, The smith and wright (The Antiquary 1887, July–Sept. 1, 61, 96), überblickt Metallarbeit und Handwerk, namentlich in angelsächs. Zeit. – Hans Lehmann, Ueber die Waffen im angelsächs. Beowulf, Germania, hg. Bartsch 31 (1886) 486, zeigt, welchen Werth Waffen für den Rang des Mannes besassen. Brünne und Helm waren selten und vielleicht noch von Cnut nicht dem mittleren Than als Heergeräth zugemuthet. Im 8. Jh. war Schild, Speer, Bogen und Pfeil die nothwendige Bewaffnung, ein Schwert hatte nicht jeder, Helm und Brünne nur der Vornehme. Verf. meint, die „wunderbaren“ Waffen seien vom Süden nach dem Nordwesten eingeführte Stücke; der fremde Kaufmann musste selbst mit solchen versehen sein [der nordische Seefahrer ist allerdings Krieger und Händler]; er gab also Anlass zu heimischer Nachbildung. Auch aus Beute und Vergrabenem entnahm der Angelsachse Erzeugnisse höherer Schmiedekunst. Verf. sammelt die Stellen der angelsächs. Gesetze über Waffen und ihre Namen.


Sammlung angelsächs. Urkunden. Bradley (Ac. 12. I. 89, 28), kritisirt Earle’s Land-charters and other Saxonic documents,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 508. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_508.jpg&oldid=- (Version vom 29.11.2022)