Seite:De DZfG 1889 02 480.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Aquitanien traf dies Loos); vielleicht sollten sie der englischen Krone enger verbunden bleiben. Zur Rebellion von 1173 trieben wenigstens mittelbar in Frankreich Stammesgegensätze, die Politik der Krone, die Lehen von sich abhängiger zu machen, und die Entfremdung Eleonoren’s, die aus den (hier nicht erwähnten, doch auch Philipp’s II. Hass z. Th. verursachenden) Liebschaften des Königs folgte. Die Krone siegte, weil Soldtruppen, Beamtenthum, die Kirche (ausser den mit Dynasten verwandten Prälaten), Bürger und Bauer ihr treu blieben. Die Barone sich zu Northampton zu verbünden, war schwerlich ein Fehler Heinrich’s, sondern eine Nothwendigkeit; auch konnte er den Abfall des Sohnes, durch den sie erst gefährlich wurden, nicht ahnen. – Die Eroberung Irlands musste als die Ausführung gleichsam des grossbritannischen Testaments weitblickender Vorgänger, ihre nur halbe Ausführung als Unglück der Insel geschildert werden. – Peter von Blois kann mit dem Anerbieten „Italiens“ an Heinrich unmöglich meinen, Wilhelm habe diesem Sicilien vererben wollen. Vielleicht denkt er an eine uns verborgene Intrigue der Lombarden, zu denen sich Heinrich 1169 freundlich stellte, oder an die Verschreibung Piemonts für Johann. In letzterer „Roussillon mit dem Pyrenäenpass“ misszuverstehen, davor konnte Mon. Germ. SS. XXVII, 85 bewahren. – Der Kirchenstreit erklärt sich am wenigsten aus der englischen Geschichte allein. Becket’s Sträuben gegen das Bisthum ist mindestens z. Th. Heiligenschablone; den Erzdiakonat von Canterbury aber wollte er nur nicht dem gegnerischen Königskleriker zuwenden. Er ist im Widerstande gegen die Absolutie kein Freiheitsheld, ficht für Privilegien, nicht für Staatsverfassung. Nicht er hat das Trinitätsfest für die Christenheit eingesetzt. Zu Tours erhält er einen wichtigen Antrieb in kanonistischer Richtung; nur diese, nicht der frömmste Katholicismus Lanfrank’scher Art war mit Heinrich’s Rechtsaufzeichnung unverträglich. Wilhelm I. hatte keineswegs Instanzenzug nach Rom oder weltliche Straflosigkeit für erstes Verbrechen der Kleriker zugegeben; Ordination Unfreier binden noch Leges Henrici 67, 4 an des Herrn Erlaubniss. Wenngleich aber die Krone nur bestehendes Recht verfocht, konnte sie doch unmöglich mit Aufrichtigkeit den Papst sich zum Richter wünschen. Ward vielleicht der König auch von seinem Schwiegersohn Heinrich dem Löwen im Sinne der Kirchenbeherrschung beeinflusst? – Das Königsgrab zu Fontévraud verdiente Beschreibung. – Die Judenmorde nach Richard’s Krönung hängen z. Th. mit dem Kreuzzugsgeiste zusammen. Richard’s Städteprivilegien entspringen seiner Geldgier, nicht aus Bürgerfreundlichkeit. Er war nicht im heiligen Lande „heimisch“; aber an seinen Zug knüpft sich die hier nicht einmal berührte Frage der Mittelmeerpolitik.

Zum Schluss einiges Literargeschichtliche: von Caedmon bis Layamon schlummerte höhere englische Poesie keineswegs: Cynewulf! Malmesbury sagt nicht, er sei in Cumberland gewesen. Die Gesta Henrici sind nicht von Richard Fitz Nigel, dessen (und Glanvilla’s) politische Theorie ich einst mit der der Kirchenmänner verglich (Einl. in Dial. de Scacc). Die Autobiographie Anesty’s, die bretonische Assise Gottfried’s, das Gefangenschaftslied Richard’s, Ambroise (Quelle des Itinerarium Ric.) sind unbenutzt.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 480. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_480.jpg&oldid=- (Version vom 26.11.2022)