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auf eine unechte Urkunde des angeblichen Gründers, des Grafen Widerich, von 656 stützten[1]. Darnach soll zuerst der hl. Maternus von Trier und Köln, dann der hl. Serenus, doch wohl der, welcher in Metz unter Diocletian das Martyrium erlitt, die Kirche Hastière geweiht haben; ja den letzteren lässt man sogar der über 100 Jahre später erfolgten Auffindung der Gebeine des Protomartyr Stephan in Jerusalem beiwohnen, wo er die Reliquien, deren sich die Hasterienser rühmten, erworben habe. Ganz fabelhaft ist auch der Graf Widerich, der Sohn eines Herzogs Hoachrius von Lothringen, dessen Stiftungsurkunde den Hasteriensern vorlag, unzweifelhaft ein erdichtetes Dokument, das unter Abt Petrus angefertigt zu sein scheint, bevor Alexander III. den Besitz und die Selbständigkeit von Hastière bestätigte[2]. Widerich, der mit seinem Vater nach unserer Quelle in Hastière ruhte, soll auch den Ort der Kirche St. Stephan in Metz übertragen haben[3], wegen der Gebeine des hl. Stephan, die sich in Hastière befänden. Es ist klar, dass dieser Graf Widerich, der hier ins 7. Jahrhundert verlegt wird, kein anderer ist als Wigerich oder Widerich, der Vater des Bischofs Adalbero von Metz, der thatsächlich in Hastière begraben lag. Man kann sogar vielleicht auf den Namen von Wigerich’s Vater schliessen, der bisher unbekannt war. Die Uebertragung an das Bisthum Metz erfolgte allerdings erst, wie wir wissen, durch den Sohn Wigerich’s, Adalbero I. So war denn – nach unserer Denkschrift – Hastière bereits 311 Jahre, bevor die Kirche Waulsort erbaut wurde, Stiftskirche. Ueber die Art und Weise, wie

  1. Miraeus, Op. dipl. III, 2: Quia ergo in Hasteria maximae continebantur Reliquiae et quia uxor mea neptis erat S. Arnulphi Metensis Episcopi (!) beschliessen sie ihre Allodien der Metzer Kirche zu übergeben – ibi locum sepulturae meae et uxoris in monasterio Hasteriensi paravi, de quo ejectis Clericis, qui vice capellanorum Deo et mihi famulabantur, ibi in ipso loco monialium Congregationem statui; ihre Aebtissin wird Halmetrud. Davon steht allerdings in der Denkschrift nichts. Das Datum ist 656 ind. XIV reg. Sigib. filio Dagoberti Regis, in ipso anno quo obiit S. Gertrudis (!). – Vergl. SS. XIV, 541, Note 1.
  2. Anscheinend ist es in der Bulle Alexander’s III. in den Analectes XVI, 39 zuerst benützt. Die Fabel von der Gründung des Klosters durch Widerich erzählte man auch vor der römischen Curie. Vergl. das Privileg Innocenz III. a. a. O.
  3. Das auch in der Bulle Innocenz III.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 386. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_386.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2022)