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Urkundenauszüge zu trauen ist. Das Diplom Otto’s setzt den Einzug der Schotten voraus: in der Hist. kommen sie erst 23 Jahre später. In der Urkunde ist bereits das Kloster Walciodorum genannt, der Chronist drückt sich noch um den Namen herum, um ihn mit der Vision Forannan’s in Verbindung zu bringen.

Die Schilderung der Ankunft Forannan’s ist nichts als ein Auszug aus der Vita. Hervorzuheben als charakteristisch für das Fälscherthum ist, dass der Autor aus dem Bischöfe Forannan gar einen „venerabilis archiepiscopus“ macht. Da er Forannan erst 969 aus Schottland kommen lässt, so müssen er und der Graf „haud multo post“ zum Könige gehen, „quo comes donum et investituram abbatiae deposuit et praecibus apud regem obtinuit, quatinus ex jam dicto dono Dei cultor ab eodem rege investiretur“. Das ist natürlich nur die nothwendige Consequenz der falschen Combination des Autors, zumal Eilbert zur Zeit gar nicht mehr am Leben war. Es wird nun weiter erzählt, der Kaiser habe die Abtei „ex palatinorum procerum decreto“ Forannan gegeben und „decretis regalibus“ bestimmt, dass das Kloster stets unter kaiserlichem Schutze stehen solle. Als Zeichen dieser Protection habe der Fürst sich vom Dorfe Heidra und den allodirten Lehen den Neunten vorbehalten, der jährlich in Aachen gezahlt werden sollte. Desswegen wurde „judicio procerum de curia in ejusdem regis presentia“ decretirt, dass der Propst von St. Maria in Aachen mit den oberen Chorherren für Waulsort „tempore tribulationis“ als „causidici“ aufträten und die Rechte des Klosters vertheidigten[1].

Eine derartige Urkunde fehlt; in Bezug auf Eilbert ist sie sicher, bezüglich Forannan’s so gut wie ausgeschlossen. Auffällig ist hier, wie in allen späteren Urkundenauszügen, der Hist. Walc. die Hervorhebung des Urtheils und der Beistimmung der proceres und principes. Das passt offenbar nicht für das 10. Jahrhundert[2]; da aber im 12. auf den Consens der

  1. Hist Walc. c. 16.
  2. Wo unter den Kaiserurkunden sich nicht einmal Zeugenunterschriften fanden, die zu ähnlichen Deutungen hatten Anlass geben können. Natürlich soll nicht geleugnet werden, dass in manchen Fällen es an einer Mitwirkung der Grossen bei der Ausstellung von Schutzbriefen nicht gefehlt hat. (Vergl. Waitz, Verfg. VI, 456). Im Allgemeinen sind aber die
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 372. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_372.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2022)