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auf dieser Tradition beruht. Schliesslich kommt dazu, dass neben den angeführten Gründen die zweimalige Bezeichnung des noch lebenden Bischofs Theoderich von Metz als „sanctissimus“ u. dgl. m. auf ein weit späteres Entstehen der Bulle hindeuten[1].

Ist nun dieselbe nach der für St. Panthaleon gefälscht, so muss der Fälscher zu dem Archiv dieses Klosters Zutritt gehabt haben, resp. im Besitz der betreffenden Urkunde gewesen sein. Wir würden den Beweis der Unechtheit erst vollkommen erbracht haben, wenn es uns gelänge, denselben wenigstens in Beziehungen mit Köln nachzuweisen. Wer war aber der Fälscher, und wann dürfte er sein Product geschaffen haben? Zuerst wird das Privileg Benedict’s in drei Briefen Wibald’s von Stablo citirt und benützt: Nr. 289; 290; 294. Indess ist höchst wahrscheinlich, dass die betreffenden Stellen erst später in die Schreiben gelangt sind[2]. Aber ein Brief von August–September 1150 (Nr. 292),

  1. Vergl. auch Acta SS. Apr. III, p. 820 Note 1.
  2. Ep. 289: Siquidem hoc certissime constat, quod aecclesia Walciodorensis ab initio fundationis suae aecclesia Hasteriensi et villa et omnibus appenditiis eius per privilegia imperatorum et regum et precipue decreto Benedicti pape septimi aucta est, et inibi ordo monasticus ab abbate Walciodorensi constitutus. Höchst auffällig ist, dass dieser Passus genau mit denselben Worten auch in ep. 290 sich findet, ein Umstand, der wohl nur durch gleichzeitige Eintragung in die schon fertigen Briefe erklärt werden kann. Dafür spricht auch die Berufung auf Kaiserurkunden, die sämmtlich erst später interpolirt, gefälscht oder beschafft wurden. Den gleichen Charakter der Interpolation trägt ein Excurs in Nr. 294, der auch mit dem Siquidem beginnt, die Gründung des Klosters 969 ansetzt genau wie die Hist. Walc., die hier im Irrthum ist, die Urkunde Otto’s I. nennt und sich vielmehr an den Wortlaut der Bulle Benedict’s anschliesst, gar von Privilegien der Kaiser und Päpste spricht, womit nur Benedict, Eugen III. und Hadrian IV. gemeint sein können, und schliesslich in dem Satze „cum Hasteria cella sit et prepositura Walciodorensis abbatiae“ an die analoge, erst in der Urkunde Konrad’s III. enthaltene Bestimmung erinnert. Der Hinweis auf die Vita des hl. Theoderich, der sogar fälschlich Deodebertus genannt wird, erhöht noch den Verdacht eines gelehrten Einschubes. Es kann diesen Annahmen keinen Abbruch thun, dass in dem Briefcodex Wibald’s, der jetzt auf dem Staatsarchiv in Düsseldorf (unter A 9) liegt und den ich auf dem kgl. Geheimen Staatsarchive zu Berlin einsehen durfte, die betreffenden Briefe in einem Zuge geschrieben sind. Die Interpolation kann auf den Originalen, bevor sie abgeschrieben wurden, vorgenommen worden sein, sei es von Wibald selbst, sei es von einem Waulsorter Mönch, wie der Codex, der mitten drin ein Abtverzeichniss von Waulsort nach der Hist. Walc. enthält, vermuthlich auch in diesem Stift geschrieben wurde.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 362. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_362.jpg&oldid=- (Version vom 1.12.2022)