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nahe der Kreuzung der Watling- u. Rycknield-Strasse. Der Ort birgt schon kelt. Alterthümer; das Lehen erhielt 1159 Herbert Ruffus. Die Bürger erwarben von Wilhelm und Thomas Ruffus 1197 bezw. 1308 Freiheiten; die älteste vorhandene Stadtverfassung datirt von 1377]. Die Tavistock Parish records, ed. Worth (Plymouth), seit 1287[WS 1] enthalten Wichtiges über dortige Parlamentsabgeordnete, Abtei und Stadtverfassung, in welcher „die Gilde nie in der Stadt aufging, sondern auf agsächs. Grundlage sich neben dem Ritterlehen entwickelte“ (Walford’s Antiquarian Nov. 87, 310). T. Craig-Brown, The hist. of Selkirkshire or Chronicles of Ettrick forest (Edinb. 2 vols. 1886) wird als gelehrt und für Literatur und Sittengesch. (weniger für Verfassung und früheste Zeit) wichtig gerühmt von Creighton (Engl. hist. rev. Oct. 88, 791), der Nachträge bringt über barmkyn [Vieh-Einhegung] und pele [Schutzthurm gegen einbrechende Fremde im schott. Grenzlande]. Scott (John), Berwick-upon-Tweed, the hist. of the town and guild wird von Ch. Elton (Academy 15. XII. 88, 381) gelobt, auch wegen Benutzung vieler Archivalien. Berwick lebte anfangs von Fischerei, nam. Lachsfang (schon im 14. Jh. war das Fischereirecht mannigfach getheilt), ward wegen Grenzbrücke und -Furth, dann wegen Wollausfuhr aus den Tweedthalklöstern wichtig u. stand für fremden Handel in Schottland obenan. Die Rothe Halle der Flandrer[1], die nach Brügge exportirten, soll auf jetzigem „Wollmarkt“ gestanden haben. – 1097 ward der Ort von König Edgar an Durham geschenkt, unter David I. königliche „Burgh“. Die Gilde war alt und das Statut diente den anderen schott. Stadtrechten zum Muster. Das Schloss war 1175–1189 von Engländern besetzt; nach 1333 ward die ganze Stadt englisch und barg einen Beamtenstab für das vielleicht wieder zu erobernde Schottland.

Seeley (Engl. hist. rev. April 88, 296) widmet P. Ewald einen schönen Nachruf, analysirt dessen Forschungen[2] u. a. zur ältesten Gregorbiographie (s. o. S. 222) und weist nach, wie wichtig das Deutschland bezeichnende Studium der Quellen als solcher ist.

Kein Deutscher hat die heutige Kenntniss von englischer Verfassung und Geschichte so mächtig beeinflusst wie Gneist. Dessen Leben und staatsrechtl. Lehre in den Hauptzügen zeichnet Karl Walcker: „Rudolf von Gneist“ (Deutsche Denker, hrsg. Hinrichsen) 2. Aufl. Berl. 1888.

Berlin, Anfang 1889.

F. Liebermann.     



  1. Vergl. Mon. Germ. SS. XXVIII 638. 655.
  2. Unter Ewald’s Arbeiten ist „Walram von Naumburg“ nicht erwähnt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Korrektur in DZfG Bd. 4, S. 169: Lies 1385–1765.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_235.jpg&oldid=- (Version vom 6.12.2022)