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ist eine werthvolle Combination; dass sie es gründeten, bezweifelt Holland (Academy 21. VII. 88, 40) an der Hand zweier Nachrichten zu 1133 bezw. 1149 über frühere Oxforder Lehrer Robert Pulleyn und Vacarius. Dass letzterer 1149 zu Oxford gelehrt habe, weist Rashdall ab als Confusion des Gervas von Canterbury (aus Johann von Salisbury’s Nachricht über Vacar’s Lehrthätigkeit zu Canterbury und aus Oxfords Ansehen zu Gervasens Zeit). Er betont sicher mit Recht, dass die Entstehung der Universität aus dortiger Klosterschule oder aus Einer jedenfalls kurzlebigen Rechtsvorlesung nur grundlos angenommen werde, und verdient für die fleissige Sammlung der Stellen lebhaften Dank. Dass bald nach 1168 Oxford blühte, ist damit erwiesen; nur wird überall die Nachricht (in Giraldus’ Instructio) über den Hebraisten Robert von Cricklade, den Oxforder Prior, übersehen. Wenn aber Rashdall die Aehnlichkeit der Verfassungsgeschichte von Oxford und Paris für sich anführt, so lässt sich diese auch anders erklären: Georg Kaufmann, Gesch. der deutschen Universitäten (I.: Vorgesch. Stuttg. 1888; S. 308–22 englische), meint, Oxford habe die Corporation der Magister unabhängig von Paris und vielleicht früher entwickelt, ahme nicht erst seit der Auswanderung aus Paris dessen Statuten nach, besitze schon 1214, laut ältester Urkunde, feste Ordnungen, unterstehe freilich für das nächste Menschenalter kirchlicher Obrigkeit (Kanzler, Bischof von Lincoln oder Legat). Kaufmann erklärt aus ähnlichen Verhältnissen die Verwandtschaft von Paris und Oxford, die er in folgende Punkte fasst: ein vom Diöcesan bestimmter Geistlicher (Domkanzler) beaufsichtigt; das Recht fusst auf geistlicher Gerichtsbarkeit (nicht Fremdengesetzgebung); Theologie und Philosophie werden bevorzugt; die Magister (nicht die Scholaren) verwalten die Universität; sie leben von Pfründen und Freistellen (nicht Schülersold); die Weltgeistlichen finden an Collegien Rückhalt zum Studium. Die Verschiedenheit bestehe darin, dass in Paris mehr der Papst, in Oxford mehr König und Stadt eingreifen, dass die Stadt Oxford, schwächer als Paris, meist der Universität unterliege, dass Oxford und Cambridge die Bildung fernerer Universitäten in England hindern, dass Oxford Organisation und Aemter, z. B. Abstimmung, Kanzler, Procurator, Collegien, selbst bei gleichen Namen, verschieden ausbilde und, trotz heftigem Parteigegensatz zwischen Nord und Süd, weit nationaler bleibe. – Cambridge, 1218 urkundlich nachweisbar, 1231 zahlreich, auch vom Festland, besucht und fest geordnet, 1261 bei innerer Rauferei vom König gerichtet, gilt schon im 13. Jh., nicht erst seit dem päpstlichen Privileg von 1318, als Oxfords Vollschwester. Ihre Verfassung ist dem älteren und berühmteren Oxford ähnlich, aber einfache Nachbildung nicht anzunehmen. Ein päpstlicher oder kaiserlicher

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_229.jpg&oldid=- (Version vom 26.11.2022)