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Kleine Mittheilungen.


Zur Hinrichtung der Sachsen 782 (s. Bd. I. dieser Zeitschrift S. 75 ff.). Bippen hat die psychologischen und praktischen Schwierigkeiten der herkömmlichen Auslegung der Berichte über das Blutbad an der Aller scharfsinnig dargethan. Auch mit seiner Ausführung über die eine der beiden Hauptquellen, die sogenannten annales Einhardi, kann man einverstanden sein: dagegen scheint seine Interpretation des wichtigsten und ausschlaggebenden Berichtes, der annales Laur. maj., nicht recht zulässig. Ich möchte Folgendes zur Discussion stellen. Die Stelle lautet: „(Saxones) reddiderunt omnes malefactores illos, qui ipsud rebellium maxime terminaverunt, ad occidendum, quatuor milia quingentos“. Es ist bisher versäumt worden, den Wortsinn von terminare scharf zu fassen. Das Zeitwort bedeutet im classischen Latein zuerst begrenzen, dann bestimmen, festsetzen. Dass es auch in der Zeit Karl’s des Grossen in dem gleichen Sinne gebraucht wurde, lässt sich nachweisen. Zwar die annal. Laur. bedienen sich seiner, so viel ich sehe, nur noch einmal, doch gerade in dieser Bedeutung: z. J. 787 petierunt apostolicum, ut pacem terminaret (so und nicht terminarent muss mit einigen Handschriften auch der Verfasser der ann. Einhardi gelesen haben). Häufiger stösst das Verbum in den Capitularien in derselben Bedeutung auf. So im cap. de justitiis faciendis (Capitul. regum Francorum ed. Boretius I, 176) causae vel lites… discutiantur et congruo sibi judicio terminentur. Aehnlich juditium terminetur und judicium non terminetur S. 148 und 153, 3 (vergl. 176, 4 hinsichtlich des Sinnes der letzteren Stelle). Endlich gehört hierher die hübsche Parallelstelle zu unserem Passus der Lorscher Annalen im capit. missorum bei Boretius S. 66: infideles homines magnum conturbium in regnum d. C. r. voluerint terminare.

Aus alledem erhellt meines Erachtens zur Genüge, dass terminare in jener Zeit nicht etwa im Sinn des Ausführens, Unternehmens

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_156.jpg&oldid=- (Version vom 17.10.2022)