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ghibellinischen Parteien begnügt und wäre dann auf dieser Grundlage fussend schrittweise mit wohlüberlegten Reformen vorgegangen, so hätten sich vielleicht Institutionen herausgebildet, die von einigem Bestand gewesen wären. Die Begünstigung aber, welche er im Gegensatz zu seinen ursprünglichen Bestrebungen jetzt den Ghibellinen zu Theil werden liess, konnte nur nachtheilig wirken. Die Massen, denen die wahren Beweggründe für die Politik des Königs unbekannt blieben, mussten meinen, dass Heinrich die della Scala, de’ Buonacossi und da Cammino nur aus Hass gegen die Guelfen, und nur weil sich ihm auf diesem Wege neue Einnahmsquellen darboten, zu Reichsvicaren ernannte.

Von der allgemeinen Unzufriedenheit legten die unruhigen Bewegungen Zeugniss ab, welche, schon während der König Brescia belagerte, bald hier, bald dort zum Ausbruch kamen. Nur ein schwacher Erfolg war es, dass Padua Anfang Juni huldigte[1] und sich der deutschen Herrschaft fügte. Die Vorrechte, welche Heinrich dieser mächtigen Guelfenrepublik vor den anderen Communen Oberitaliens einräumen musste[2], waren ausserordentlich hoch. Heinrich überliess den Paduanern in der bei den früheren Verhandlungen verabredeten Weise die Wahl ihres Vicars, erlaubte ihnen, nach ihrem eigenen Gesetz und Recht zu leben, legte ihnen dafür freilich auch die Zahlung von jährlich 20 000 Mark auf. Von Rückgabe Vicenzas war aber natürlich keine Rede, vielmehr wurden Bestimmungen getroffen, wonach beide Communen sich völlig gleichberechtigt gegenüberstehen sollten. Als einmalige Contribution versprachen die paduanischen Gesandten schliesslich am 10. Juni die Zahlung von 10 000 Goldflorin[3]. Daraufhin erfolgte am 20. Juni die Uebergabe der Stadt an Bischof Aimo von Genf, den Bevollmächtigten des Königs, welcher aufs neue mit der Ordnung der paduanischen Angelegenheiten beauftragt war[4]. Auf dieser Grundlage nun

  1. Es geschah dies am 6. Juni und zwar durch jene Gesandtschaft, welche die Paduaner, wie oben erzahlt, am 8. Mai entsendet hatten. (Dönniges II, 10–11, und die sehr ausführliche Schilderung bei Alb. Mussato.)
  2. In zwei Erlassen vom 9. Juni, welche uns Alb. Mussato 368 bis 372 überliefert hat.
  3. Dönniges II, 11–12.
  4. Alb. Mussato 373. Da Aimo von Genf am 6. und 7. Juni noch
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_131.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2022)