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Die Bewegung, welche seit dem Frühjahre 1282 die Bevölkerung von Florenz ergriffen hatte, war also von breiten Schichten der gewerbetreibenden Stände ausgegangen und darum unwiderstehlich. Diese Stände mussten wohl auch tüchtige Führer haben, welche zuzufassen verstanden. Denn kaum sind die Prioren in Thätigkeit getreten, so sehen wir sie nicht allein in einer Weise in den Staatsorganismus bestimmend eingreifen, die geradezu in Erstaunen setzt, sondern auch die Zünfte sich durch neue Institutionen schützen und der durch den Adel und die Granden bisher geübten Gewaltherrschaft einheitlich entgegentreten. Gewährte schon das Priorencolleg, das an drei Tagen der Woche allen Bürgern Audienz gab, dem Volke einen mächtigen Schutz gegen alle Vergewaltigungen, so fanden die Zünfte sich doch noch veranlasst, einen besonderen Defensor ihrer Rechte an ihre Spitze zu stellen. Ich finde denselben zum erstenmal im November 1282 mit seinem Rathe erwähnt, der sich wie üblich aus einem grösseren und kleineren (generale et speciale) zusammensetzte. Der erste namentlich bekannte Defensor artificum et artium war Bernadino della Porta, der für 1283 dann zum Volkshauptmann gewählt wurde. Ueber die Entstehung, die Amtsbefugnisse u. s. w. dieses neuen Beamten erfahren wir aus den Rathsprotocollen nichts. Er ist plötzlich da und tritt sofort, die Geschäfte mitbestimmend, auf. Man wird sich hierüber nicht wundern können, wenn man liest, welchen Einfluss die Prioren wenige Monate nach ihrem „schwachen Anfange“ auf die Gesetzgebung der Comune ausübten.[1][WS 1]

Das Friedenswerk des Cardinallegaten hatte eine neue Bearbeitung der Statuten des Podestà (Comune) und des Capitanos zu seiner Voraussetzung gehabt. Mit dem grössten Eifer hatte man sich auch an diese Arbeit gemacht. Die uns erhaltenen Rathsprotocolle bezeugen das. Fortwährend finden wir in ihnen über Berathungen berichtet, die sich auf die Statuten beziehen. Die Richtung, welche diese Berathungen einschlugen, können wir nicht genauer verfolgen. Denn ihre Ergebnisse liegen uns nicht deutlich vor, da diese Statuten in ihrem ursprünglichen Tenor uns nicht erhalten sind, geschweige denn die älteren, zu deren

  1. Consulte p. 116, 182, 133, 137, 140 vom 6. November 1282 bis 6. Februar 1283. Der Defensor hatte ein eigenes Haus.

Anmerkungen (Wikisource)

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_091.jpg&oldid=- (Version vom 4.11.2022)