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wieder ausschliesslich in der Hand der Guelfen, und zwar der guelfischen Magnaten und Geldmänner, die mit der Curie und Karl Geschäfte machten. Und die waren also wahrlich keine Freunde des deutschen Königs. Wie hätte das unter den vorliegenden Verhältnissen auch anders kommen können?

Factisch war ja nach dem Spruch des Cardinallegaten das Uebergewicht im Stadtregimente doch in den Händen der Guelfen verblieben. Sie hatten ihre Parteiorganisation trotz der entgegenstehenden Bestimmungen des Friedensinstrumentes nicht aufgelöst. Man hielt damals schon den Cardinal hin, und die Comune borgte bei der Parteicasse, wie sich aus den Consulte ergibt. Nachdem der Cardinal abgereist war, und dann gar nach dem Tode Nicolaus’ III. hat sich daran sicher nichts geändert. Jetzt stellte man die Zahlungen an die in der Verbannung lebenden Ghibellinen ein und trieb diese dadurch zur Wiederaufnahme von Gewaltthätigkeiten. Ueber den 1. Juni 1281 hinaus scheint ihnen gar nichts mehr gezahlt worden zu sein. Denn am 19. Februar 1282 kommt in einer Rathsversammlung zur Sprache, dass man von diesem Termine an den Ghibellinen mehr als 2000 Pfund Pensionen schulde[1]. Die gesammte Entwicklung der Comune drängte in die alten Bahnen zurück.

Die herrschenden adlichen Guelfenfamilien, welche, untereinander entzweit, vor allem anderen die Bitte an den Papst gerichtet hatten, die Stadt zu befrieden, um ihre Herrschaft nicht ganz zu verlieren, sahen sich nach dem Tode des Papstes von diesen Gefahren befreit. Einen schlimmeren Feind unterschätzten sie vielleicht noch. Denn das aufstrebende Bürgerthum war ihnen gefährlicher. Und dieses regte sich jetzt sehr lebhaft.

Der Cardinallegat hatte zur Befestigung der von ihm eingesetzten Regierung dieser eine aus fremden Söldnern gebildete Leibwache von zweihundert Mann beigegeben. Diese Söldner mussten bezahlt werden. Hatte die Comune nun auch schon früher fremde Söldner in ihrem Dienste gehabt, so war dieses doch immer nur als ein vorübergehender Zustand für Kriegszeiten angesehen worden[2]. Jetzt waren ständige Söldnerschaaren

  1. Le Consulte S. 65.
  2. Abgesehen von den bezahlten Söldnern, welche man aber zum Theile wenigstens der Heimath entnahm und die das Contingent der Comune für die verschiedenen Taglien der guelfischen Städte Tusciens
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_083.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)