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von Gurk und den Hofkanzler Rudolf verhielten sich die Florentiner dagegen, als diese vom päpstlichen Hoflager mit Briefen des Papstes vom 21. Mai, welche sie und alle Reichsangehörigen Tusciens zum Gehorsam gegen den König Rudolf aufforderten, zurückkehrten, nichts weniger als freundlich und gefügig[1].

Die Stimmung, welche die Florentiner der neuen Entfaltung der Reichspolitik in Tuscien entgegenbrachten, war von vornherein eine äusserst feindliche. Hatten die Cardinäle während der Sedisvacanz im Januar 1281 ein Schreiben an alle Markgrafen, Städte u. s. w. Italiens erlassen, welches sie aufforderte, die Tochter König Rudolf’s, Clementia, auf ihrer bevorstehenden Reise zur Vermählung mit dem Enkel König Karl’s ehrenvoll aufzunehmen und hierher zu geleiten, so kamen die Florentiner wie die übrigen Städte Oberitaliens diesem Gebote wohl nach, sie erneuerten aber sofort wieder auf ein Jahr einen Bund mit den guelfischen Städten des Landes, Lucca, Siena, Prato, Pistoja und Volterra zu gegenseitigem Schutze und zu friedlicher Schlichtung der Streitigkeiten unter den Freunden der Kirche. Alle drei Monate solle ein Tag der Verbündeten abgehalten werden, die 500 Reisige in ihren Sold nehmen[2]. Gegen wen anders konnte dieses Bündniss gerichtet sein, als gegen den deutschen König? Denn Niemand bedrohte die Städte, als dieser; ihm war ja die Geltendmachung der Reichsrechte durch den Vertrag, den Nicolaus III. zwischen Rudolf und dem Könige Karl zu Stande gebracht, eingeräumt worden. Die Nachricht über diesen Vertrag kann man in Florenz auf die verschiedenste Weise erhalten haben. Allein es liegt nahe, daran zu denken, dass König Karl die ihm so werthvolle Stadt auf die ihr möglicherweise drohenden Gefahren hingewiesen und sich dieselbe zu sichern gesucht hat.

Schon Muratori hat vermuthet, König Karl habe in Florenz insgeheim dem deutschen König entgegengewirkt. Eine zweideutige Wendung in jenem Schreiben vom 24. Mai scheint ihn hierauf gebracht zu haben[3]. Sicher beweisen lässt sich das allerdings nicht, aber doch bis zu einem gewissen Grade von Wahrscheinlichkeit erheben. Und ob die Wahl des Unterhändlers

  1. Siehe Excurs 2.
  2. Die Urkunde bei Saint-Priest IV, 258.
  3. Kopp-Busson l. c. S. 187, Anm. 2 u. 3.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_081.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)