Seite:De DZfG 1889 02 059.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

des Königs in ihre Heimath zurückkehren, nachdem sie Geisseln gestellt wie die Grafen. Nur ihre Frauen und die Kinder unter 10 Jahren sollen heimziehen und die Familien ihren Immobilienbesitz zurückerhalten. Denen, welche nicht zurückkehren, weist der König den Aufenthaltsort an. Alle werden von dem Kirchenbanne gelöst[1].

Trotzdem dass durch diesen Frieden den Ghibellinen nur ein Aeusserstes zugestanden war, wollte ihn König Karl nicht zur Ausführung kommen lassen. Es scheint fast so, als ob er den Papst, welcher vielleicht den alten Plan, Reichstuscien zum Kirchenstaate zu schlagen, wieder aufgenommen hatte, fast mehr fürchtete als die florentinischen Ghibellinen. Auf keinen Fall sollten aber diese ein Stützpunkt bei der Ausführung desselben werden. Vier Tage nach dem Abschlusse des Friedens bedeutete der Befehlshaber König Karl’s den Unterhändlern der Ghibellinen, die Stadt zu verlassen[2][WS 1]. Das geschah auch eilends, und der Papst folgte ihnen bald nach. Er begab sich ins Mugellothal zum Cardinal Ottaviano degli Ubaldini. War der Papst wohl auch gegen den König persönlich erbittert, wie die Chronisten das versichern, so verhinderte ihn doch seine Umgebung und die allgemeine Lage der Dinge seinem Missmuth einen zu deutlichen Ausdruck zu geben. Dafür wurde aber der Kirchenbann über Florenz verhängt. So gross war der Groll des Papstes gegen die Stadt, dass er im December 1275 auf der Rückkehr von Lyon nach Rom die Stadt zwar wieder von ihm löste, weil er sie passiren musste, um über den stark angeschwollenen Arno setzen zu können, sie aber sofort wieder excommunicirte, nachdem er glücklich wieder ausserhalb ihrer Thore angekommen

  1. Die beiden Urkunden sind an verschiedenen Stellen wiederholt gedruckt. Zusammen bei Lami, Monumenta eccl. Fl. I, 499.
  2. Der König hatte ihnen unmittelbar vor Ankunft des Papstes am 19. Juni Freibriefe ausgestellt. Arch. stor. Ital. S. III, Vol. 22, S. 238. Hier sind auch die Namen der Parteihäupter genannt. – Der Vertrag mit den Grafen Guidi blieb bestehen. Denn am 26. Juli sendete Karl Abgeordnete nach Poppi, wo die Grafen und deren Vasallen ihm Treue schwören sollten. Der Graf Simone verliess im folgenden Jahre wegen Erbstreitigkeiten mit seinem Bruder Guido Novello die ghibellinische Partei und machte seinen Frieden mit Florenz. Giornale stor. degli Arch. Toscani III, 98. Der älteste Sohn Guido Novello’s sollte 10 Jahre in der Haft Karl’s bleiben.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): anch
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_059.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)