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stieg die Einfuhr aus Flandern; 1545 soll Brügge für seine Tuche aus Spanien 500 000 Dukaten bezogen haben[1]. Und jetzt kam von aussen eine schwere Calamität. Das rapide Sinken des Geldwerthes seit 1540[2] musste das schon zurückgehende Spanien vernichtend treffen. Die nationalökonomische Kenntniss der Zeit reichte nicht aus, um den Schlag auch nur einigermassen pariren zu lassen. Vielmehr sehen wir die Cortes in der Noth die verzweifeltsten Vorschläge machen, wie etwa das Verbot der Ausfuhr nach Indien[3] oder des Exportes der Fabrikate überhaupt; und nur zu oft gab die Regierung ihnen Gehör[4]. Hin und wieder ging sie sogar über ihr Verlangen noch hinaus. 1511 war verordnet worden, dass fremde Tuche, nur wenn sie den geltenden Bestimmungen entsprachen, eingeführt werden durften[5], so dass gewisse geringe Tuche, die in Spanien nicht verfertigt werden sollten, ganz ausgeschlossen waren. Als nun das gemeine Volk die hohen Tuchpreise nicht mehr bezahlen konnte, ersuchten die Cortes den Kaiser, die Einfuhr jener Sorten zuzulassen[6]. Die Regierung bewilligte nicht nur diese Bitte; um dem Mangel gründlich abzuhelfen, verbot sie 1549 die Herstellung der feineren Tuche[7]. Auch als die Fabrikanten und die Cortes von 1552

  1. Sempere II, 45, der diese Angabe wohl auch der in der Anmerkung citirten Schrift des holländischen Juristen Damhouder entnimmt, der um jene Zeit Syndicus von Brügge war. Auch sonst beweist das Citat aus Damhouder eine sehr bedeutende Tuchausfuhr von den Niederlanden nach Spanien.
  2. Siehe Anhang 1.
  3. Cortes von 1548 pet. 214. Daneben verlangen sie aber, dass die Fremden vom Indienhandel ausgeschlossen werden (pet. 123).
  4. Haebler (p. 64 Anm. 25) wirft den Cortes „planloses Experimentiren in wirthschaftlichen Fragen“ vor; für diese Zeit nicht mit Unrecht. Aber der Vorwurf trifft nicht minder die Regierung. Als sie 1558 die Verbote von 1552 suspendirt, heisst es immer wieder: E como quiera que se hizo por justas y buenas consideraciones y parescio ser conveniente… la experiencia ha mostrado lo contrario. (Quaderno de todas las suspensiones de pregmaticas. Valladolid 1559.)
  5. Nueva Recop. VII, tit. 13 ley 117.
  6. Cortes von 1548 pet. 169: … el gran daño que se rescibe… de no poder bestir la gente llana y cibdadana… sino de paños finos.
  7. Nueva Recop. VII, tit. 16 ley 1. Es durften keine feineren Tuche als veintiquatrenos fabricirt werden. – Haebler entnimmt der in der Recop. verkürzten Einleitung des Gesetzes, dass damals die Einfuhr fremder Tuche aufgehört habe (p. 60). Die Stelle lautet dort: de no entrar paños forasteros
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 412. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_412.jpg&oldid=- (Version vom 19.11.2022)