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aber suchten sie sie dadurch unnöthig zu machen, dass sie die Herstellung der feineren Sorten beförderten. Das Gesetz von 1511 liess bei gewissen Tuchen überhaupt nur die besseren Qualitäten zu[1]. Diese Bemühungen waren auch nicht ohne Erfolg. Guicciardini, der 1513 die Industrie Spaniens mit grösster Geringschätzung behandelt, ja sie ihm fast ganz abspricht[2], muss doch zugestehen, dass sich in der letzten Zeit die Tuchmanufactur gehoben hat. In den ersten Jahren Karl’s hören wir sogar von der Ausfuhr spanischer Tuche[3]. Aber bald ist schon wieder ein Rückschlag bemerkbar; 1537 klagen die Cortes, dass die Waare nicht mehr so gut sei wie vor 10–15 Jahren; nach sechs Monaten könne man an einem Tuch schon alle Fäden zählen[4]. 1542 beschweren sie sich über die Nachlässigkeit der Fabrikanten[5]; 1548 finden sie an den Tuchen „grosse Defekte“[6] und 1552 erklären sie geradezu, „die Tuchmanufactur sei nicht in solcher Vollkommenheit, wie es sich gehöre“[7]. Um so höher

  1. Nueva Recopilacion VII, tit. 13 ley 20.
  2. Opere inedite VI, 274 u. 276.
  3. Capmany III, 343.
  4. pet. 116. An anderer Stelle reden sie von der ruyn labor der Tuche (pet. 148). Auch den Missbrauch glänzender Fabrikmarken schreiben sie nicht ausländischen Fabrikanten zu, wie Haebler behauptet (p. 60; vergl. pet. 75).
  5. pet. 91.
  6. pet. 171: … los paños… tienen grandes defectos.
  7. pet. 144: el obraje de los paños no esta en tal perfeccion como conviene. Es ist für Haebler charakteristisch, wie er diese zum grössten Theil schon von Colmeiro angeführten Beweisstellen (Hist. de la econ. pol. II, 186 ff.) zu entkräften sucht (p. 60 Anm. 23). Klagen „in Bezug auf Tuchfabrikation und Handel“ sollen auch schon auf jedem früheren Reichstage erhoben worden sein und also nichts zu bedeuten haben. Wirklich führt er auch eine ganze Reihe von Petitionen an; alle früheren sind aber nur gegen gewisse Uebelstände und Betrügereien beim Verkauf der Tuche gerichtet; erst 1537 wird ausdrücklich ihre schlechte Herstellung betont. Wohl findet man also auch früher Klagen über den „Tuchhandel“, aber von ihm hatte Colmeiro nicht geredet. – Es geht auch nicht an, die Beschwerden der Cortes für werthlos zu halten, wie Haebler will, da gerade die Petitionen von 1537 eine eingehende Kenntniss der Industrie verrathen. – Wenn endlich Häbler Colmeiro die „eigenthümliche Ansicht“ zuschreibt, dass die Tuchfabrikation in ihrem Verfall in den vierziger Jahren noch einmal aufgehalten worden sei, so beruht die Seltsamkeit lediglich auf seiner Wiedergabe. Colmeiro sagt kein Wort von einem solchen Stillstand.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 411. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_411.jpg&oldid=- (Version vom 19.11.2022)