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Dauernder war der Schaden, wenn die Einkünfte veräussert wurden, so dass die Käufer ihren Antheil als feste Rente direct erhoben. Der Preis dieser sogenannten juros soll nach Haebler[1] durch Karl’s Gewissenhaftigkeit von 10 000 auf 14 000 für das Tausend erhöht worden sein; das heisst, Karl soll den Zinsfuss der Staatsschulden von 10 Procent auf 7 1/7 Procent ermässigt haben. Haebler hat seine Behauptung nicht belegt; sie ist indess falsch; es lässt sich nachweisen, dass der Zinsfuss unter Karl’s Regierung gestiegen ist. 1525 erklärte der Kaiser den Cortes, dass er einen Theil der alcabala für 18 000 el millar (5 5/9 Procent) verkauft habe[2]. Wenn dann 1539 jährlich 99 cuentos für juros von 14 000–20 000 das Tausend (7 1/7–5 Procent) zu zahlen sind[3], so wird die Verschiedenheit zum Theil auf der grösseren oder geringeren Wandelbarkeit des Ertrages der Steuern beruhen, auf die die Renten angewiesen waren. Theilweise dürfen wir sie aber auch einem allmähligen Steigen des Zinsfusses zuschreiben; denn 1558 ist für juros auf die alcabala, deren Ertrag seit dem encabezamiento keinen Schwankungen mehr ausgesetzt war und die daher die

    vergl. unten S. 401 Anm. 5. Wenn der Finanzrath 1550 die ordentlichen Einnahmen gar nicht erwähnt, so sind sie wohl schon für Ausgaben verwendet worden, die er, wie etwa den Hofstaat des Kaisers, ganz übergeht (vergl. seinen Brief im Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 149 b ff.).

  1. p. 116. Er bezieht sich wohl auf die Aeusserungen der venetianischen Gesandten (Alberi, 1. ser. I, 301 u. II, 209), dass Karl seine Wechselschulden ganz bezahlt habe und daher stets Geld erhalten könne. Aber nicht nur reden sie nicht von einer Ermässigung des Zinsfusses, sie staunen im Gegentheil über die hohen Zinsen (bis zu 30 Procent), die Karl bezahlt. Für den Preis der juros waren auch ganz andere Gesichtspunkte massgebend als für den Zinsfuss der Anleihen. Die juros mögen wohl 1532 im Durchschnitt 14 mil el millar ergeben haben, wie Tiepolo angibt (ib. I, 38 u. 45); aber wir finden nirgends, dass sie bei Karl’s Regierungsantritt (und das war doch zu erweisen) weniger einbrachten. Denn wenn die katholischen Könige 1489 in der höchsten Bedrängniss des granadinischen Krieges Verkäufe zu diez mil el millar abschlossen (Pulgar III, 118 in der Biblioteca de autores españoles 70, 497), so war das ein ausserordentlicher Preis, aus dem man nicht den in ihrer Regierung gebräuchlichen Zinsfuss entnehmen kann.
  2. In der schon citirten Denkschrift im Brit Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 249 ff.
  3. Nach der Angabe, die die von Karl abgeordneten Finanzbeamten den Granden machen (ib. fol. 423).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 400. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_400.jpg&oldid=- (Version vom 18.11.2022)