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Diese Angaben dürften hinreichen, um jeden Gedanken daran, dass Karl den Cortes einen grösseren Antheil an der Regierung habe gewähren wollen, auszuschliessen. Nachdem er durch den Sieg über die comuneros die sehr bemerkenswerthen Vorschläge der Junta zur Kräftigung der Landesvertretung[1] beseitigt hatte, gelang es ihm trotz seiner häufigen Geldforderungen, die anderswo die Macht des Parlaments gehoben hätten, die Cortes in der Bedeutungslosigkeit zu erhalten, auf die sie durch die katholischen Könige reducirt waren[2].


Die letzten Betrachtungen berühren zum Theil schon die Finanzverwaltung, zu der wir jetzt übergehen wollen. Seit Ferdinand und Isabella 1498 die hermandad aufgehoben hatten, waren sie genöthigt, die Cortes um die Bewilligung einer directen Umlage, des servicio, anzugehen. Das erste wurde schon 1500 unter dem Vorwand der Mitgift für die Prinzessinnen Maria und Catharina erhoben[3]; und nach einer Pause in den Jahren 1505 bis 1509, in denen der Thronstreit und Misswachs das Land heimsuchten, wurde die Abgabe seit 1510 zu einer regelmässigen trotz des Protestes der Cortes von 1515[4]. Die Vertreter bewilligten alle drei Jahre 150 cuentos, so dass das Land jährlich 50 cuentos (oder 133 333 ⅓ duc.) aufbrachte. Unter Karl stieg diese Summe sehr schnell; 1532 betrug die jährliche Abgabe schon 90, 1537 schon 100 cuentos; und seit 1539 bewilligten die Cortes alle drei Jahre 450 cuentos. Die Steuer hatte sich also seit Karls Thronbesteigung verdreifacht.

    Widerspruch bei der Regierung zu stossen. Auch das Versprechen von 1539, die Ländereien der Städte nicht zu veräussern, wurde nicht streng gehalten; auf die Beschwerde der Cortes von 1542 (pet. 16) antwortet Karl: que despues de las ultimas cortes… en esto se ha tenido mucha moderacion (Danvila V, 292).

  1. Vergl. Sandoval VII, 2 (in dem Abschnitt procuradores de Cortes).
  2. Wenn die Cortes 1544 (pet. 54; Danvila V, 330; Colmeiro, Introd. II, 212) bitten, dass sie nicht öfter als alle drei Jahre berufen werden, während sie noch 1520 mindestens alle drei Jahre selbst ohne königliche Berufung sich versammeln wollen, so gelangt hier wohl das Bewusstsein der eigenen Schwäche zum Ausdruck.
  3. Vergl. die Aufzählung der servicios von 1500–1560 bei Danvila V, 480 ff. Wenn Clemencin 167 dieses servicio unter die Einnahmen von 1504 versetzt, so muss hier ein Irrthum vorliegen.
  4. Cortes IV, 249.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 391. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_391.jpg&oldid=- (Version vom 19.11.2022)