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hoben sie die hermandad auf, wohl um dem Lande die schwere Belastung zu ersparen; und schon 1499 mussten sie sich um eine neue Bewilligung an die Cortes wenden, die seitdem mit nur einer Unterbrechung regelmässig erneuert wurde[1]. In der Zwischenzeit aber war das Königthum so übermächtig geworden, dass es wagen konnte, die Freiheit der Cortes wesentlich zu beschränken. 1499, soweit wir wissen zum ersten Male, wird den Städten die Vollmacht für die Abgeordneten vorgeschrieben[2]; und ebenso leitet 1499 ein königlicher Präsident die Verhandlungen, während 1480 ein solcher sich noch nicht nachweisen lässt[3]. Da ausserdem seit 1480 die Regierung in allen bedeutenderen Orten corregidores ernannte[4], und dadurch die Centralgewalt mit ihrer Bureaukratie die Leitung der Städte immer mehr in ihre Hand bekam, brauchte die Krone von den Cortes trotz der allmählig ständig werdenden Bewilligungen keinen Machtverlust zu befürchten. Haebler will allerdings in der Alleinregierung Ferdinand’s[5] eine vollkommen veränderte Sprache der Vertreter und ein Nachgeben des Königs bemerken; doch diese nicht näher belegte Behauptung kann bei einer Vergleichung der Petitionen von 1512 und 1515 mit denen von 1476 und 1480 nicht Stich halten[6].

Wenn die Cortes am Beginn der Regierung Karl’s einen anderen Ton anschlagen, so war das nicht etwa der Ausfluss des „übertriebenen Selbstgefühls“ der Abgeordneten, wie Haebler

    II, 67 gezeigt. Es handelt sich vielmehr um eine Versammlung der Mitglieder der hermandad, wie eine solche auch 1478 stattgefunden (vergl. oben Anm. 5). Nach 1483 ist keine weitere nachweisbar.

  1. Danvila V, 17. Vergl. die Aufzählung der servicios seit 1500, ib. 480 ff.
  2. S. oben S. 382 Anm. 3.
  3. Brit. Mus. Addit. Ms. 9926 fol. 499. Vergl. die Vertheilung der vier cuentos in den Jahren 1480 und 1528 bei Danvila V, 30 ff. u. 382 f.
  4. Pulgar, Cronica de los reyes catolicos Lib. II, cap. 95 in der Biblioteca de autores españoles 70, 354. Ueber die Bedeutung dieses Amtes vergl. Gounon-Loubens 208 ff. u. 221 ff.
  5. Sie ist nach Haebler (p. 9) „nur eine Scheinregierung“. Dafür ist z. B. Ferdinand’s Auftreten in Andalusien im Jahre 1508 recht kräftig.
  6. Nur sie sind erhalten (Cortes IV und Clemencin 597 ff.). Wie scharf sind z. B. die Antworten auf die Petitionen 16 u. 24 der Cortes von 1512.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 385. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_385.jpg&oldid=- (Version vom 18.11.2022)