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Gedanken des Kaisers und seines obersten Hauptmanns nicht nur diesmal eine unüberwindliche Schranke. Ein weiteres Hemmniss hatte sich nach Erich’s Anschauung Max selber geschaffen, indem er die entgegenkommende Stimmung der Friauler durch unzeitgemässe Beschlagnahme von Gütern zu Gunsten dritter Personen ins Gegentheil verwandelt hätte[1].

Dass endlich den Herzog Erich auch ein Theil der Schuld trifft, ist wahrscheinlich. Er scheint es verschmäht zu haben, seinen Befehlen durch persönliche Verständigung mit Häuptern des Adels eine sicherere Grundlage und willigeren Gehorsam zu verschaffen[2]. Die Zurückhaltung der Edelleute wirkte auf die Willfährigkeit der Bauern. Die aus Krain waren ohnedies wüthend, dass man sie dreimal im Jahre 1509 ohne Reisige auf die Schlachtbank geführt. Nicht nur liessen sie einmal vor Triest ihren Führer im Stich, sondern sie hätten ihn auch beinahe todt geschlagen. Es mag die Erbitterung gesteigert haben, dass der Herzog den aufgebotenen Bauern nicht „Lieferung“ dem Herkommen nach gethan, wodurch es auch unmöglich wurde, die armen Leute über fünf oder sechs Tage zusammen zu halten[3], da sie ihr Brod doch nur für einige Tage auf dem Rücken mitschleppen konnten.

So vermochte noch im October mit nicht 1000 Mann wirklicher Truppen der Herzog nicht mehr als ein paar Schlösser am Karst zu erobern. Mittlerweile hatten die Venetianer unter Benutzung ihres Uebergewichts zur See Fiume überfallen und in eine Einöde verwandelt, hielten von Muggia aus Triest, wo die Bürgerschaft nicht sonderlich treugesinnt, in unaufhörlicher Beunruhigung und machten sogar Miene, durch Wiedereroberung von Cormons Görz zu bedrohen.

  1. In dem Bericht vom 14. August 1509.
  2. Das erwähnt, als früher versäumt und dringend nothwendig, der Verweser von Krain, Paul Rasp, in einem Briefe an Erich, Laibach 24. Februar 1510. (Staatsarch. zu Hannover, s. S. 364 Anm. 1.)
  3. Rasp in dem eben citirten Brief. Sicher galt damals schon der kaiserliche Befehl, wonach die Proviantmeister nur gegen baares Geld Proviant hergeben sollten. Die Nothwendigkeit schleuniger Aufhebung desselben betonen noch, Laibach am 4. April 1510, Jörg v. Eck und Paul Rasp, Hannöv. Arch. Der Befehl konnte sich wohl eigentlich nur auf die Landsknechte beziehen, in deren Sold die Verpflegung eingerechnet war.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 361. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_361.jpg&oldid=- (Version vom 17.11.2022)