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mit Kronlehen ausgestattet sind, ruht die militärische Kraft des Staates. Den Handelsstädten ist ein grösserer oder geringerer Grad von Selbstverwaltung zugestanden, der sich manchmal zu vollständiger republikanischer Unabhängigkeit steigert. Das Königthum hat sich von dem Wahlrecht der Aristokratie emancipirt: die strenge Erblichkeit der Krone wird anerkannt. Es sind dieses die übereinstimmenden Züge der unteritalischen, spanischen, französischen und englischen Verfassungen des 12. Jahrhunderts.

Deutschland stand ausserhalb der culturellen und verfassungsrechtlichen Entwicklung, welche sich in den romanischen Ländern vollzog. Die deutsche Verfassung bewegte sich im Grossen und Ganzen noch in den Formen, welche ihr aus der karolingischen Zeit überliefert waren. Friedrich I. stand als ein Fremder der italienischen Cultur gegenüber. Aber er erkannte bald, dass er sich ihren Bedürfnissen anpassen müsse, wenn er in Italien herrschen wollte.

Er versuchte in Oberitalien die Staatsorganisation nachzuahmen, welche die Normannen in Unteritalien durchgeführt hatten: hier wollte er eine geldwirthschaftlich verwaltete Domäne erwerben, welche die Grundlage für eine moderne königliche Gewalt geben sollte, wie sie die castilische, aragonesische, sicilische, französische und englische Dynastie aufgerichtet hatte.

Der Versuch ist ihm nicht gelungen. Seine Pläne sind an dem Widerstand der oberitalienischen Republiken gescheitert, welche für ihre Freiheit kämpften.

Nicht etwa als ob sich dieser Widerstand von vornherein geltend gemacht hätte: als Friedrich nach Italien kam, wurde die Erneuerung der Kaiserherrschaft von einem grossen Theil der lombardischen Städte als eine Wohlthat begrüsst, alle Städte, welche unter dem Uebergewicht Mailands zu leiden hatten, sahen in ihm ihren Retter; sie hofften, von ihm die Abstellung der städtischen Fehden, sie hofften, nun unter dem Schutze kaiserlicher Ordnung in friedlicher Concurrenz miteinander wetteifern zu können.

Diese Erwartung hat sie getäuscht: nach Restauration der deutschen Herrschaft finden wir in kurzer Zeit auch diejenigen Städte, welche ihre Existenz dem Kaiser verdankten, mit ihren früheren Feinden gegen die Deutschen verbündet.

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 337. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_337.jpg&oldid=- (Version vom 9.11.2022)