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9–10. Ofen, Würzburg.

Um 1390[1] hat König Sigismund von Ungarn von Bonifaz IX. eine päpstliche Stiftungsbulle erbeten, um in Ofen ein Generalstudium zu errichten, und als dasselbe dann später wieder ins Stocken gerieth, erbat er zur Neugründung desselben wieder einen päpstlichen Stiftungsbrief und erhielt ihn 1411. Beide Bullen sind nicht erhalten oder doch nicht bekannt, aber die erste von Bonifaz IX. erlassene wird vermuthlich den eben besprochenen Bullen Urbans V. und VI. ähnlich gewesen sein, denn ihnen gleicht auch der von Bonifaz IX. 1403 für Würzburg erlassene Stiftungsbrief[2]. Verliehen wurde das Würzburger Privileg auf Bitte des Bischofs von Würzburg.

11. Leipzig.

Alexanders V. Stiftungsbrief von 1409[3] entfernt sich von der Form der von Urban V., Urban VI. und Bonifacius IX. erlassenen erheblich, wenn auch ein Theil der in jenen Bullen gebrauchten Wendungen hier wiederkehrt. Die Theologie wird bewilligt, das Recht die Grade zu verleihen als eine weitere Gnade hinzugefügt[4]. Ueberhaupt tritt der Gesichtspunkt, dass die

  1. Ueber die Bullen für Ofen siehe Denifle I, 419 f.
  2. Gedruckt bei Wegele, Geschichte der Universität Würzburg II, 4 N. 2. In dem ersten Hauptabschnitt gleicht derselbe dem Urbans V. für Fünfkirchen, Fejer IX, IV, p. 65 f., fast wörtlich. In dem zweiten Abschnitt ist das Recht, die Grade zu ertheilen, nicht wie bei Köln als ein weiteres Recht, sondern wie bei Fünfkirchen, Heidelberg u. s. w. mit der Errichtung enger verbunden erwähnt. Auch der Wortlaut ist bis auf stilistische Abweichungen wie in jenen Bullen. Die Theologie wird mit verliehen, die Urkunde stimmt also in diesem Punkte mit der Bulle für Heidelberg überein und weiter auch in der Besonderheit, dass in der Formel de cetero sit studium generale hinzugefügt wird ad instar, aber nun nicht Parisiensis, sondern Bononiensis, und ebenso steht Bononiensi statt Parisiensi in der Formel, welche den Magistern und Scholaren die an den älteren Generalstudien üblichen Privilegien verleiht.
  3. Gedruckt Codex diplomaticus Saxoniae XI, N. 1; von älteren Drucken erwähne ich den in J. G. Horn Lebens- und Heldengeschichte Friedrichs des Streitbaren, Leipzig 1738 p. 798.
  4. Et insuper eosdem fratres (die Landgrafen Friedrich und Wilhelm) amplioribus favoribus prosequi intendentes auctoritate eadem ordinamus, ut illi qui processu temporis in eodem studio brabeum in ea facultate aut in illa scientia, in qua studuerunt, meruerint obtinere sibique docendi licenciam ut alios erudire valeant ac magisterii seu doctoratus honorem ac baccalaureatus gradum pecierint impendi.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_153.jpg&oldid=- (Version vom 11.11.2022)